Wer sich in einen Gemeinde- oder Stadtrat wählen lässt, nimmt damit ein zeitaufwändiges Ehrenamt mit meist bescheidener finanzieller Entschädigung an. Regelmäßige Sitzungen, Ortstermine, Veranstaltungen und Aktenstudium werden viele Stunden der Freizeit in den kommenden sechs Jahren in Anspruch nehmen. Das will gut überlegt sein. Aber selbst wenn berufliche oder private Veränderungen anstehen – mit dem Wahlamt geht man seit einigen Jahren keine unausweichliche Verpflichtung mehr ein. Seit 2014 muss man nämlich keinen Grund mehr angeben, um von seinem Mandat wieder zurückzutreten.
Landkreis Augsburg