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Landkreis Augsburg: Jägerin erschießt Katze: Frau darf aktuell nicht mehr jagen

Landkreis Augsburg

Jägerin erschießt Katze: Frau darf aktuell nicht mehr jagen

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    Vehement forderten Tierschützer, den Jagdschein einer Frau, die eine Katze erschossen hatte, zu entziehen.
    Vehement forderten Tierschützer, den Jagdschein einer Frau, die eine Katze erschossen hatte, zu entziehen. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Die Reaktionen auf unsere Berichterstattung über die Jägerin, die in einem Waldstück bei Zusmarshausen eine in einer Lebendfalle sitzende Katze erschossen hat, waren teilweise sehr emotional und gingen meist in die gleiche Richtung: Der Frau muss der Jagdschein entzogen werden. Das Amtsgericht hatte allerdings anders entschieden und die Jägerin lediglich verwarnt. Aufgrund der Strafe von 50 Tagessätzen durfte die Jägerin ihren auf verwaltungsrechtlichem Weg den Jagdschein abnehmen können. Doch dies ist nun nicht mehr möglich.

    Ernst Weidenbusch, der Präsident des Bayerischen Jagdverbands (BJV), hatte bereits im Vorfeld gesagt, dass das Verhalten der Jägerin "nicht tierschutzkonform, nicht waidgerecht und deshalb für den BJV nicht hinnehmbar" sei. Angesprochen auf einen möglichen Entzug des Jagdscheins, hielt sich Weidenbusch aber bedeckt und spielte den Ball dem Jagdausschuss zu. Dieser könne unabhängig vom Verband der Jagdbehörde empfehlen, der Frau den Jagdschein zu entziehen. Dessen Vorsitzender, der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Kreuzer, wollte allerdings erst abwarten, bis ihm die rechtskräftige Entscheidung vorliegt.

    Entzug ist nur möglich, wenn gültiger Jagdschein vorliegt

    Am Freitag teilte nun die Untere Jagdbehörde auf Anfrage unserer Redaktion mit, dass "eine Empfehlung von einem Ausschuss (Jägerausschuss für Schwaben), den eine mitwirkungsberechtigte Vereinigung von Jägern gebildet hat, im angefragten Fall nicht vorliegt". Grundsätzlich sei ein Entzug beziehungsweise eine Versagung eines Jagdscheins nur dann zu prüfen, wenn ein gültiger Jagdschein vorliegt oder ein solcher beantragt wird. Im konkreten Fall aber hat der Jagdschein "seine Gültigkeit durch Zeitablauf verloren". Das heißt: Die Jägerin hat keinen Antrag auf Verlängerung ihrer Jagdgenehmigung, die grundsätzlich nur für maximal drei Jahre erteilt wird, gestellt. Somit darf die Frau aktuell nicht mehr auf die Jagd gehen.

    Ein Jäger aus dem Augsburger Land vermutet, dass die Frau einem möglichen Entzug zuvorkommen wollte und aus taktischen Gründen keine Verlängerung beantragt hat. Denn: Im Gegensatz zu einem verwaltungsrechtlichen Entzug kann ein nicht verlängerter Jagdschein jederzeit wieder neu beantragt werden. Gerhard Wurm von der Jagd- und Naturschule erklärt das Prozedere: "Bei einer Neubeantragung muss keine erneute Prüfung abgelegt werden." Die Behörde überprüfe lediglich, ob sich der Antragsteller in der Vergangenheit etwas zuschulden hat kommen lassen. So werde beispielsweise das polizeiliche Führungszeugnis überprüft. Strafrechtlich hat die Jägerin allerdings mit der im Strafbefehl verhängten Verwarnung von 50 Tagessätzen keine Konsequenzen zu befürchten.

    Nur sehr wenige Jäger im Augsburger Land verlieren den Jagdschein

    Sollte die Frau zu einem späteren Zeitpunkt ihren Jagdschein wieder von der Behörde bekommen, kann dieser nach Auskunft des Landratsamt nur dann eingezogen werden, "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Jägerin bzw. der Jäger Waffen missbräuchlich verwendet oder nicht sorgfältig mit diesen umgeht". Möglich sei aber auch der Entzug eines Jagdscheins, wenn die geistige oder körperliche Eignung nicht gegeben und dies durch ein fachärztliches Gutachten nachgewiesen ist. Im Landkreis Augsburg war dies in den zurückliegenden Jahren nur bei "einer geringen Anzahl von Personen, die im niedrigen einstelligen Bereich jährlich liegt", der Fall.

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