Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg Land
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Augsburg: Jäger und Sportschützen sind gegen Verschärfung des Waffenrechts

Landkreis Augsburg

Jäger und Sportschützen sind gegen Verschärfung des Waffenrechts

    • |
    2163 Personen besitzen im Augsburger Land den kleinen Waffenschein. Damit dürfen Personen Schreckschusswaffen verdeckt in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.
    2163 Personen besitzen im Augsburger Land den kleinen Waffenschein. Damit dürfen Personen Schreckschusswaffen verdeckt in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Foto: Jan-Peter Kasper, dpa (Symbolbild)

    Nicht die Sportschützen und Jäger stellen ein Risiko dar, sondern die vielen illegalen Waffen in Deutschland: Dies betonte erst vor wenigen Tagen in Anhausen der CSU-Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Sandro Kirchner. Politiker und Fachleute hatten bei einem Symposium im Gasthof Traube Kritik an der vom SPD-Bundesinnenministerium angedachten Verschärfung des Waffenrechts geübt. Kirchner sagte, mit dem Entwurf habe Nancy Faeser "einen Bock geschossen". Statt gegen illegale Waffenbesitz vorzugehen, würden nun "Jäger und Sportschützen stigmatisiert". Auch Bundestagsabgeordneter Hansjörg Durz befürchtete massive Einschränkungen "auf sämtliche Schützenvereine in der Region". Doch nach dem furchtbaren Amoklauf in Hamburg flammt nun die Diskussion erneut auf. 

    Schließlich handelte es sich bei dem Täter ausgerechnet um einen Sportschützen mit einer registrierten halb automatischen Waffe, der zudem erst wenige Tage vor der Tat von den Behörden kontrolliert wurde. Ein Verbot genau dieser Art von Waffen sieht der Entwurf zur Verschärfung des Waffenrechts vor. Begründet wird dies damit, dass halb automatische Pistolen oder Gewehre vor allem für die Personenkreise und Tätergruppen interessant seien, die für Amok- und Terrortaten eine hohe Relevanz aufweisen. „Wie ich bereits auf der Veranstaltung in Anhausen erwähnt habe, ist eine Novelle des Waffenrechts dann sinnvoll, wenn sie auch einen echten Sicherheitsgewinn bringt", sagt Bundestagsabgeordneter Hansjörg Durz. Eine Verschärfung des Waffenrechts zu fordern, bevor man wisse, wie es zu der schrecklichen Tat in Hamburg gekommen sei und wie man so etwas verhindern könne, "erscheint mir nicht seriös". Schützenmeister Horst Weigend beim Gau Lech-Wertach rechnet jedoch damit, dass die Forderung jetzt mit Nachdruck vorangetrieben wird. 

    Schützenmeister aus dem Landkreis Augsburg: "Verschärfung des Waffenrechts wird nichts bringen"

    „Dass sofort der Schrei nach einer Verschärfung des Gesetzes kommt, ist klar", sagt er. Seit dem Amoklauf in Winnenden im März 2009, bei dem 15 Menschen starben, sei dies permanent so. "Das Thema kocht einfach immer wieder hoch.“ Dabei würde eine Verschärfung des Waffenrechts nichts bringen, „solange ich die Gesetze, die ich bereits habe, nicht durchsetze“. Weigend nennt als Beispiel für das "Versagen der Kontrollinstanz" die Silvesternacht in Berlin. „Wenn einer auf die Straße rausgeht und mit einer Schusswaffe auf einen Rettungswagen schießt, 140 Menschen daraufhin festgenommen werden, man am nächsten Tag aber nichts mehr hört – weder von Geldstrafen noch von Sozialstunden – dann hakt die Diskussion.“ Zum Fall des Hamburger Amokschützen sagt der Gauschützenmeister: „Entweder hat das Kontrollgremium versagt oder das psychologische Gutachten war nicht entsprechend. Das kann ich natürlich nicht beurteilen.“ Seiner Ansicht nach hätte man nachhaken müssen. „Erst die Waffe abgeben und dann entscheiden, ob er die Waffenbesitzkarte behalten darf.“ Ähnlich sieht dies der Vorsitzende der Kreisgruppe Augsburg im Bayerischen Jagdverband (BJV), Hans Fürst. 

    Waffenbesitz im Augsburger Land

    Aktuell besitzen im Landkreis Augsburg 4238 Personen eine Waffenbesitzkarte (WBK). Ein großer Teil davon sind Sportschützen, und genau 1461 Männer und Frauen haben neben der WBK einen Jagdschein und können mit Gewehr und Pistole oder Revolver auf die Pirsch gehen.

    2163 Personen besitzen den kleinen Waffenschein. Damit dürfen Personen Schreckschusswaffen verdeckt in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.

    Der große Waffenschein berechtigt Personen, scharfe Schusswaffen öffentlich, etwa zum Zwecke des Personenschutzes oder des Geldwerttransports, mit sich zu führen. Diese Berechtigung haben allerdings aktuell nur sieben Personen im Augsburger Land.

    Die letzte Amnestie für die straffreie Abgabe illegaler Waffen gab es 2018. Der Erfolg war überschaubar. Beim letzten Aufruf wurden lediglich eine Luftgewehr und eine Schreckschusspistole abgegeben.

    Ob und wie viele illegale Waffen im Landkreis in Speichern oder Kellern lagern, ist reine Spekulation. Registriert sind im Landkreis rund 25.000 Schusswaffen. Die Bandbreite des Arsenals reicht vom Schreckschussrevolver bis zum Jagdgewehr. (thia)

    "Eine Verschärfung des Gesetzes würde keinerlei Verbesserung bringen", sagt Fürst. Stattdessen sollten die Maßnahmen, die das aktuelle Waffenrecht bietet, sorgfältiger angewandt werden. Bei dem Amoklauf in Hamburg handle es sich um einen "tragischen Vorfall, der eine extreme Ausnahme darstellt". Dies würden auch die Zahlen belegen. So liege die Anzahl der Straftaten, die mit ganz legal registrierten Waffen begangen werden, "prozentual irgendwo an dritter Stelle hinter dem Komma". Das furchtbare Geschehen in Hamburg sei nicht eine Folge eines zu laschen Waffengesetzes, sondern eines psychischen Problems. Man könne daher nicht darauf hoffen, dass solch ein Unglück durch eine schärfere Gesetzgebung künftig vollständig ausgeschlossen werde. Lob zollt Fürst in dem Zusammenhang der Waffenbehörde des Landratsamts. 

    Oberste Priorität hat die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen

    "In meinem Bekanntenkreis ist bereits jeder mindestens schon einmal unangemeldet kontrolliert worden", sagt Fürst. Die Mitarbeiter der Behörde seien äußerst kompetent und würden streng auf die Einhaltung aller Auflagen achten. Fürst nennt ein Beispiel. "Oberste Priorität hat die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Waffen und Munition." Hätte sich ein Jäger von einem Bekannten ein Gewehr probeweise ausgeliehen und könne keinen ausgefüllten "Leihschein" mit detaillierten Angaben zur Waffe, Waffenbesitzkarte und Jagdscheinnummer des "Leihgebers" und "Leihnehmers" vorweisen, sei die bereits strafbar und ein Zeichen der Unzuverlässigkeit. "Und dann ist die Waffe sofort weg", erklärt Fürst. 

    In der Tat wurden bei den rund 100 Kontrollen im vergangenen Jahr im Landkreis immer wieder waffenrechtliche Erlaubnisse wurden widerrufen. Pandemiebedingt waren es allerdings weniger Überprüfungen durch die Waffenbehörde als in den Vorjahren. "Ein Widerruf erfolgt in der Regel, wenn belegbare gesundheitliche oder strafrechtliche Erkenntnisse bekannt werden, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit oder Eignung im verlässlichen Umgang mit Waffen sprechen", teilt die Pressestelle des Landratsamts mit. Auch bei Bekanntwerden einer Zugehörigkeit zu einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Gruppierung werde der Widerruf vollzogen. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden