Rund 3.060 Menschen aus dem Landkreis Augsburg sind im Baugewerbe beschäftigt. Sorgen um ihren Job müssen sie sich auch im Winter nicht machen. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) in einer Pressemitteilung hin. Für Maurer, Straßen-, Rohrleitungs-, Kanalbauer und andere laufen laut Michael Jäger von der IG Bau Schwaben die Arbeitsverträge und Lohnzahlungen weiter.
Denn seit dem 1. Dezember erlaubt das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld) die Weiterbeschäftigung von Bauarbeitern. Sie erhalten dann von der Arbeitsagentur ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Die Gewerkschaft spricht von einer „Winter-Brücke“, die möglichst viele der 287 Baubetriebe im Landkreis Augsburg nutzen sollten. Selbst wenn die Arbeit auf dem Bau bei Eis und Schnee stillsteht, werden so Entlassungen vermieden – Fachkräfte bleiben in der Branche“, betont Jäger.
Die nachträgliche Information der Arbeitsagentur reicht auch
Wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht mehr erledigt werden können, reicht es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich zu informieren: Bauunternehmen müssten dabei nur mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat. So könne jeder Betrieb frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Für Michael Jäger ist klar: „Die Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei. Es gibt keine vernünftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen.“
Das Schlechtwettergeld helfe Beschäftigten und Unternehmen: „Die einen haben eine klare Perspektive und stabile Einkünfte. Die anderen können im Frühjahr auf ihr erfahrenes Personal zurückgreifen und müssen nicht neu einstellen“, erklärt Jäger. Das Saison-Kurzarbeitergeld sei „quasi ein Auffangnetz bei schlechter Witterung“. Es könne aber nicht beliebig genutzt werden: „Bevor Unternehmen im Kreis Augsburg auf das Saison-Kug zugreifen, müssen sie erst einmal prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können – Aufgaben also, die drinnen zu machen sind“, erklärt Jäger. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten sie berücksichtigen.
Auch der Garten- und Landschaftsbau kann vom Saison-Kug profitieren
Vom Saison-Kug können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus profitieren. Die Arbeitsagentur zahlt die Leistung zwischen Dezember und März. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen. (AZ)
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