Strengere Umweltauflagen haben ihren Sinn zum Schutz der Natur, verursachen in der Praxis aber oftmals ungeahnte Turbulenzen. So auch im Falle der neuen sogenannten Ersatzbaustoff-Verordnung, die zum 1. August dieses Jahres eingeführt wurde. Das löbliche Ziel, unter anderem den Eintrag von Sulfat in die Umwelt und ins Grundwasser zu verhindern, hat erhebliche Auswirkungen bei der Entsorgung von Bauschutt. Vor allem für die Bau- und Entsorgungswirtschaft, aber im Einzelfall auch für Privatleute, die selbst im großen Stil bauen oder renovieren.
Landkreis Augsburg