Brauche ich den Impfnachweis oder das Genesenen-Zertifikat, um in den Laden zu dürfen? Die Antwort auf diese Frage war für viele Menschen im Augsburger Land vor dem Einkaufsbummel zuletzt nicht leicht zu beantworten. Denn grundsätzlich galt im Handel 2G, die Liste der Ausnahmen, Läden, die offiziell zum täglichen Bedarf gehörten, war aber immer länger geworden. Das ist nun vorbei. Der Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel für den Handel in Bayern gekippt. Künftig gilt in Geschäften nur noch Maskenpflicht und Abstandsregel. So reagieren Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzer aus dem Augsburger Land auf die Entscheidung.
Landkreis Augsburg