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Wo es in Kutzenhausen Windkraftanlagen geben könnte
![Zwei Standorte im Gemeindegebiet von Kutzenhausen könnten gute Ergebnisse bei der Nutzung von Windkraft erbringen. Zwei Standorte im Gemeindegebiet von Kutzenhausen könnten gute Ergebnisse bei der Nutzung von Windkraft erbringen.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Zwei Standorte könnten gute Ergebnisse bringen. Anders sieht es bei Solarenergie aus. Für die ist kaum Platz. Das hat auch mit einer wilden Tierart zu tun.
Inzwischen stehen die Sonderflächen für Wind- und Solarenergie in Kutzenhausen fest. Windräder können nur in zwei Waldgebieten errichtet werden, in Agawang und Rommelsried. Gleichzeitig kommen diese beiden Ortsteile wegen des Artenschutzes für den Aufbau von Fotovoltaikanlagen nicht infrage. Das haben die letzten Auswertungen ergeben, die Grundlage für die jüngsten Entscheidungen im Gemeinderat waren.
Wie mehrfach berichtet, hatte sich die Gemeinde Kutzenhausen schon frühzeitig um die Ausweisung von Vorrangflächen zur Nutzung erneuerbarer Energien gekümmert. Hintergrund war eine Anfrage eines Investors im vergangenen Jahr gewesen. Die Firma Energie-Kontor AG wollte eine große PV-Anlage im Weiler Boschhorn aufstellen. Der Gemeinderat hatte dieser Nutzung eines Privatgeländes nicht zugestimmt und die Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung (OPLA) für die Beratung und Erstellung entsprechender Flächennutzungspläne ins Boot geholt.
Die Standorte könnten bei Windkraft gute Ergebnisse liefern
Im Bereich Windkraft war die Auswahl im März 2023 auf drei Waldflächen an den Gemeindegrenzen zu Biburg, Dinkelscherben und Ustersbach gefallen. Übrig geblieben sind nach letzten Berechnungen von OPLA nur die beiden Bereiche in den Ortsteilen Agawang und Rommelsried. „Das südwestlich gelegene Wäldchen ist nicht geeignet“, betont Bürgermeister Andreas Weißenbrunner auf Nachfrage, „da dieses Gebiet zwischen Kutzenhausen, Dinkelscherben und Ustersbach von prägendem Charakter für das Landschaftsbild ist.“
Mit diesem Merkmal erfülle es die Wertstufe 4 von 5 und könne damit nicht für Windenergie genutzt werden. In den beiden Waldstücken bei Agawang und Rommelsried, die neun Prozent des Gemeindegebiets ausmachten, werden Windräder bis an den Rand der Geltungsbereiche erlaubt sein. Allerdings müsse weiterhin ein 1000-Meter-Abstand zu Siedlungen eingehalten werden, was bisher überall in Bayern die Regel war und vor Kurzem aufgehoben wurde. „Dies beizubehalten haben wir als Gemeinde als sinnvoll erachtet“, so Weißenbrunner.
Für Sonnenenergie sind nur wenige Bodenflächen geeignet
Für die Aufstellung von PV-Anlagen seien die Ortsteile Agawang und Rommelsried allerdings wegen des Luchskorridors ausgeschieden, erläutert er weiter. Auch die nördlichen Gebiete aller anderen Ortsteile seien für die Nutzung von Sonnenenergie aufgrund der Spiegelungseffekte nicht geeignet. Außerdem müsse ein 400-Meter-Gürtel um die Ortschaften freigehalten werden. Da die Bodenqualität im Gemeindegebiet Kutzenhausen über eine mittlere Güteklasse nicht hinausgehe und somit für die landwirtschaftliche Nutzung vorgehalten werde, seien nur wenige Bodenflächen für die Sonnenenergienutzung übrig geblieben.
Bei den nicht so wertvollen Ackerflächen gehe es um die Gebiete westlich von Buch und östlich von Kutzenhausen. Insgesamt machten alle ausgewiesenen Flächen in Summe zwei Prozent des Gemeindegebiets aus, was für die Ausweisung im Flächennutzungsplan ausreiche. „Wir wollen damit PV-Anlagen nicht verhindern“, unterstreicht Weißenbrunner und erklärt, dass man großzügig verfahren sei und deshalb nur ganze und nicht angeschnittene Flurstücke ausgewiesen habe.
![PV-Anlagen sollen auf einer Fläche von insgesamt zwei Prozent des Gemeindegebietes von Kutzenhausen entstehen. PV-Anlagen sollen auf einer Fläche von insgesamt zwei Prozent des Gemeindegebietes von Kutzenhausen entstehen.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/1x1.png)
Kutzenhausen ist bei der Earth Night dabei
Mitbeschlossen wurde eine Änderung in der Geschäftsordnung, welche die Bekanntmachungen der Gemeinde betrifft; diese können in Zukunft rechtskräftig über die Internetseite erfolgen. „Damit haben wir die rechtliche Voraussetzung geschaffen, um Arbeiten zu optimieren und Informationswege zu beschleunigen“, sagt Weißenbrunner im Nachgang zur Sitzung. Trotz dieser Änderung würden alle Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin im Amtsblatt „Über den Zaun“ wichtige Entscheidungen und Termine lesen können. Einer dieser Termine sei die „Earth Night“ am 15. September, an der die Gemeinde zur Vermeidung von Lichtverschmutzung teilnehme. „Wir machen heuer auch mit“, freut sich Weißenbrunner und betont, dass wichtige Stellen im Ort im Vorfeld mit Sicherungsleuchten ausgestattet würden.
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