Der Gemeinderat ebnete in seiner jüngsten Sitzung den Weg für einen Supermarkt im Kutzenhauser Ortsteil Maingründel. Dazu beschloss das Gremium mehrheitlich die Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet an der B300". Das Vorhaben hat eine Gesamtgröße von 12.380 Quadratmetern. Bewusst wurde dafür ein spezieller Standort gewählt.
Ein Blick auf die Versorgungsstruktur in Kutzenhausen zeigt, dass derzeit lediglich ein regionaler Bioeinkaufsladen in Maingründel vorhanden ist. Dieses Geschäft deckt jedoch nicht ausreichend das Sortiment des täglichen Bedarfs. Die Bewohner müssen daher auf die nächstmöglichen Einkaufsläden im rund 3,5 Kilometer entfernten Gessertshausen ausweichen. Um neue Perspektiven zu schaffen, soll deshalb ein Einzelhandel zur Deckung des Nahversorgungsbedarfs unter Einhaltung der maximal zulässigen Verkaufsfläche von 1200 Quadratmetern errichtet werden.
Mit dem Votum des Kutzenhauser Gemeinderats wurde die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ausweisung einer Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung Einzelhandel und einer Gewerbefläche geschaffen. Parallel dazu änderte der Gemeinderat den aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan.
Die Gemeinde Kutzenhausen braucht neue Entwicklungsmöglichkeiten
Darüber hinaus verdeutlichen die positiven Entwicklungszahlen der Bevölkerung, dass die Gemeinde auch neue Entwicklungsmöglichkeiten für wirtschaftliche Strukturen benötigt. Demzufolge soll neben dem Lebensmitteleinzelhandel auf den Restflächen ein Gewerbegebiet entstehen. Um die gewerbliche Nutzung verträglich zu machen, wählte die Kommune eine Sondergebietsnutzung. Ziel sei, die Kommune damit – auch im Sinne des Landesentwicklungsprogramms Bayern – nachhaltig als Lebens- und Arbeitsraum zu sichern und zu stärken, so der Leiter des Bauamts, Karlheinz Lutz.
Der Standort südlich von Maingründel in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 300 wurde dabei bewusst gewählt. Zum einen soll damit die Logistik keine sensiblen Wohnbereiche stören, zum anderen ist das Gebiet durch die von der Bundesstraße ausgehenden Lärmemissionen schon vorbelastet. Nördlich der Fläche ist ein Dorfgebiet mit Ortsrandeingrünung ausgewiesen. In 300 Metern Entfernung befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet.
Kutzenhausen bekommt ein neues Gewerbegebiet
Zulässig sind im künftigen Gewerbegebiet Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke. Ausnahmsweise können dort, erläuterte Lutz weiter, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und -leiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zugelassen werden, zudem Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.
Dass an der Sondergebietsfläche mit Zweckbestimmung Einzelhandel bereits Interesse besteht, bestätigten zwei Vertreterinnen eines Konzerns. Sie stellten im Gemeinderat ihre Vorstellungen für einen Supermarkt vor. Ihren Ausführungen zufolge würde ihr Konzern das Grundstück erwerben und darauf einen Markt mit 85 Stellplätzen errichten und diesen wiederum an einen Kaufmann vermieten.
Die Frage aus dem Gremium nach Erstellung einer Tiefgarage, um den Flächenverbrauch zu mindern, wurde allerdings verneint. Das funktioniere im ländlichen Raum nicht, hieß es lapidar.
Sowohl Bürgermeister Andreas Weißenbrunner als auch Bauamtsleiter Karlheinz Lutz bekräftigten allerdings, dass die Ansiedlung des vorgestellten Markts noch keineswegs sicher sei. "Nach der Präsentation der Markt-Vertreterinnen muss der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung zunächst über eine Grundstücksvergabe entscheiden, und dann muss das Bauleitplanverfahren erfolgreich abgewickelt werden können“, so Lutz gegenüber unserer Redaktion.
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