Die baurechtliche Seite in Sachen Kneippbecken ist nun geklärt. Die Anlage in Stadtbergen muss weder zurückgebaut, noch abgerissen werden. Auch für zusätzliche Maßnahmen wie etwa eine dichtere Bepflanzung oder zusätzliche Nutzungsbeschränkungen sieht das Verwaltungsgericht keinen Handlungsbedarf. Kurz gesagt: So wie die Einrichtung dasteht, ist sie gesetzeskonform. Die Verhandlung vor dem wie emotional und mit welch harten Bandagen die Anwohner gegen das Kneippbecken vorgehen.
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