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Kommentar: Ganztagsbetreuung: Jammern hilft jetzt nicht weiter und ist fehl am Platz

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Ganztagsbetreuung: Jammern hilft jetzt nicht weiter und ist fehl am Platz

Jana Tallevi
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    Ab 2021 gilt zunächst für Erstklässler, ab 2030 für alle Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in einer Betreuung. Für Kommunen wird es Zeit, endlich zu handeln.
    Ab 2021 gilt zunächst für Erstklässler, ab 2030 für alle Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in einer Betreuung. Für Kommunen wird es Zeit, endlich zu handeln. Foto: Arne Dedert/dpa (Symbolbild)

    Haben wir da etwas nicht mitbekommen - oder haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Augsburg etwas verpasst? Die Debatte in der jüngsten Bürgermeisterdienstbesprechung im Landratsamt zum kommenden Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern hört sich an, als sei da eine ganz neue Gesetzgebung vom Himmel gefallen. Dabei wurde der individuelle Rechtsanspruch ab 2026 zunächst für Erstklässler bereits 2021 beschlossen. Und mindestens so lange gibt es auch schon Diskussionen in den verschiedenen Gremien darüber, wie der Anspruch umgesetzt werden kann. Fachleute aus dem Landratsamt beraten seitdem Städte und Kommunen, wie sie den Anspruch umsetzen können.

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