Der Schritt wurde ursprünglich als Vereinfachung angesehen, jetzt sorgt er für Komplikationen. Im Sommer 2019 beschloss der Stadtrat in Königsbrunn mit einer neuen Gebührensatzung für den städtischen Friedhof, dass die Unterhaltsgebühren für den Friedhof nicht mehr wie bisher alle vier Jahre erhoben werden, sondern zusammen mit der einmaligen Grabnutzungsgebühr. Eine Übergangsregelung war nicht vorgesehen. Da eine Grabstelle aber für 20 Jahre und in der Verlängerung für 15 Jahre gebucht wird, gab es unweigerlich Überlappungen. 2021 wurde die Satzung dann von einem anderen Dienstleister überarbeitet. Dessen Lösung hätte allerdings bei zahlreichen zu erheblichen Nachzahlungen geführt und wurde deshalb im Rathaus nicht umgesetzt.
Königsbrunn
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