Geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz gibt es im Freistaat viele. Doch das Rückhaltebecken an der Zusam bei Dinkelscherben stand für eine grundsätzliche Frage: Müssen Grundstücksbesitzer für den Schutz vor Hochwasser enteignet werden? Nun scheint es eine Antwort auf die Frage zu geben.
Dinkelscherben
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