Horgau hat die Verordnung für Hundehaltung überarbeitet. Die neue Version tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und soll 2034 enden. Die neue Verordnung knüpft an die Regelungen der jetzigen Hundehalteverordnung an, teilte Bürgermeister Thomas Hafner mit.
Gemeinderatsmitglied Martin Trautwein (SPD) fragte, ob sich die Leinenpflicht nur auf große Hunde beschränke. Hafner sagte: „Wir können es gerne noch einmal überprüfen“. Sollte für alle, also auch für kleine Hunde, eine Leinenpflicht möglich sein, müsste sich der Gemeinderat erneut damit befassen. Würde allen Hunden das freie Herumlaufen verboten werden, wäre die Gemeinde verpflichtet, einen Laufraum für Hunde anzulegen, so lautete eine Verordnung aus der Vergangenheit. Das wollte der Bürgermeister prüfen.
So geht es mit den Plänen zum Rathausneubau in Horgau weiter
Nachdem sich die Mehrheit der Horgauer beim Bürgerentscheid für den Bau eines neuen Rathauses mit Bürgersaal entschieden hatte, geht es nun mit der Umsetzung der Pläne weiter. „Der Bürgerentscheid gilt als Gemeinderatsbeschluss“, erklärte Thomas Hafner. „Der Gemeinderat darf ein Jahr lang keinen Beschluss fassen, der diesem Entscheid entgegensteht“. Die weiteren Schritte werden in der anschließenden Verwaltungsratssitzung des Kommunalunternehmens beraten. „Der Bürgerwille sollte über den Neubau entscheiden, das war der Wunsch der Gegner. Dieses Votum gilt es natürlich jetzt auch umzusetzen“, so Hafner.
Ab welcher größe ist ein kleiner Hund groß, und ab welcher größe ist ein großer Hund klein ??? Was ist das für eine Logik wenn kleine Hunde auch angeleint werden müssen dann braucht es einen Laufraum ? Das würde ja heißen nur kleine Hunde brauchen Auslauf, es ist doch wohl gerade anders herum.
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