Zwei funktionierende Tiefbrunnen sorgen für die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Horgau mit ihren Ortsteilen. Jeder der beiden Brunnen ist auf eine Fördermenge von 185.000 Kubikmeter pro Jahr ausgerichtet und kann bei einem Ausfall des anderen Brunnens den Gesamtbedarf der Gemeinde decken. Doch bei einem der beiden Brunnen muss die Gemeinde aktiv werden, wie auf der jüngsten Gemeinderatssitzung besprochen wurde.
Denn nun läuft bei dem Brunnen bei der Bahnhofstraße die wasserrechtliche Erlaubnis zum Ende des nächsten Jahres aus. Die Gemeinde will sich daher um eine Verlängerung bemühen und gleichzeitig eine Erhöhung der Fördermenge auf 210.000 Kubikmeter im Jahr mit beantragen. Zugrunde liegt diesem Bemühen ein hydrogeologisches Gutachten, das einen Weiterbetrieb von zehn bis 20 Jahren durchaus für möglich hält. Lediglich die Frage, ob auf die bisherige Eisen- und Mangan-Aufbereitung noch erforderlich ist, sei zu klären, erläuterte Bürgermeister Thomas Hafner das Gutachten.
Eisen- und Manganwerte des Horgauer Wasser liegen unter dem Grenzwert
Die alte Wasseraufbereitungsanlage bleibt seit vielen Jahren weit unter den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung gelegenen Messwerten. Sie sei möglicherweise entbehrlich, weil es bei diesen konstant niedrigen Werten nicht länger notwendig erscheint, Eisen und Mangan aus dem Wasser herauszufiltern, heißt es in dem Gutachten. Notwendig jedoch ist weiterhin eine Sauerstoffanreicherung. Diese Anreicherung mit Sauerstoff könnte im Brunnenschacht installiert werden oder im Hochbehälter geschehen. Aufgrund dieser Erkenntnisse beschloss der Gemeinderat, die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis mit der Erhöhung der Fördermenge zu beantragen. Unabhängig davon soll vor einer Erneuerung der Aufbereitungsanlage überprüft werden, ob künftig die Aufbereitung hinsichtlich Eisen und Mangan verzichtbar ist und es lediglich einer Sauerstoffanreicherung bedarf.
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