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Horgau: Am Sonntag stimmen die Horgauer über ihr Rathaus ab

Horgau

Am Sonntag stimmen die Horgauer über ihr Rathaus ab

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    Das alte Rathaus in Horgau bietet nicht mehr genug Platz. Wie soll es nun weitergehen?
    Das alte Rathaus in Horgau bietet nicht mehr genug Platz. Wie soll es nun weitergehen? Foto: Marcus Merk (Archivbild)

    Bekommt Horgau ein neues Rathaus mit einem Bürgersaal? Der Neubau sei dringend nötig, sagen die Befürworter des Millionenprojektes. Viel zu groß und zu teuer finden die Gegner das neu geplante Gebäude. Jetzt sollen die Horgauer selbst entscheiden. Am Sonntag, 10. November, sind die 2390 wahlberechtigten Bewohner des Ortes aufgerufen, bei einem Bürgerentscheid ihre Stimme abzugeben. Drei Fragen stehen auf dem Stimmzettel.

    Bürgermeister Thomas Hafner (Bürgerverein) geht davon aus, dass die Entscheidung knapp werden könnte. Er setzt sich dafür ein, dass im Schwedenweg in Horgau ein neues Rathaus gebaut wird. Das alte Gebäude sei zu klein, argumentiert er. Im neuen Rathaus sollen die Mitarbeiter der Verwaltung den dringend benötigten Platz bekommen. Dann könnten die frei werdenden Räume im jetzigen Haus beispielsweise von der Musikschule genutzt werden oder es könnte eine Seniorenberatung einziehen oder Ähnliches. Ein neu geplanter Bürgersaal würde Platz für Veranstaltungen und Sitzungen bieten, ganz unabhängig vom Terminkalender der Kirchengemeinde. Derzeit steht dafür der Pfarrsaal St. Martin zur Verfügung. Thomas Hafner ist überzeugt, dass der Neubau solide finanziert sei. Momentan geht die Gemeinde davon aus, dass das Projekt etwa fünf Millionen Euro kostet.

    So kam es zum Bürgerentscheid in Horgau

    Die Initiatoren des Bürgerbegehrens Günther Sasse (Bündnis Umwelt) und Martin Trautwein (SPD) warnen hingegen vor einer finanziellen Überlastung der Gemeinde, die ihrer Meinung nach mit dem Neubau des Rathauses drohe. Zumal Horgau noch andere größere Projekte schultern müsse wie etwa die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder oder die Erneuerung der Kanalisation. Die Projektgegner hatten deshalb zunächst eine schlankere Version des Neubaus vorgeschlagen, die unter anderem auf einen Bürgersaal verzichtet, hatten dafür aber keine Mehrheit im Gemeinderat gefunden und schließlich ein Bürgerbegehren initiiert.

    Mit ihrem ersten Bürgerbegehren waren sie jedoch im Gemeinderat gescheitert, weil in der Begründung unwahre und irreführende Angaben gemacht worden seien, wie die Mehrheit des Rates damals befand. Das Bürgerbegehren wurde daher zunächst abgelehnt. Noch einmal trugen die Projektgegner Unterschriften zusammen, änderten die kritischen Textpassagen und brachten so am Ende doch noch einen Bürgerentscheid auf den Weg.

    Hier können die Horgauer über das Projekt abstimmen

    Fast die Hälfte der Stimmberechtigten hat sich für die Abstimmung per Briefwahl entschieden, wie Bürgermeister Hafner berichtet. Er sprach von einer recht hohen Wahlbeteiligung. Noch bis Sonntagabend sei es möglich, per Briefwahl über die Zukunft des Rathauses in Horgau abzustimmen. Wer sich erst spät entscheidet, sollte den Brief allerdings auf keinen Fall mehr mit der Post senden, so der Bürgermeister. Briefwähler können ihre Unterlagen stattdessen am Sonntag noch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen, der werde am Sonntagabend noch einmal geleert.

    Wer ganz traditionell selbst an die Wahlurne treten möchte, hat dazu am Sonntag von 8 bis 18 Uhr im barrierefreien Schulungsraum des Feuerwehrhauses Gelegenheit. Den Abstimmungsschein sollten die Wahlberechtigten hier unbedingt dabeihaben.

    Wo machen die Horgauer ihr Kreuz?

    Drei Kreuze können die Horgauer auf ihrem Stimmzettel machen. So wird auf der linken Seite beim „Bürgerentscheid 1“ über das Ratsbegehren „Zukunft schaffen, Raum gewinnen: Ein Rathaus mit Bürgersaal für alle“ abgestimmt. Wer sein Kreuz hier bei „Ja“ setzt, stimmt für den Neubau des Gebäudes im Schwedenweg. Rechts davon wird über das Bürgerbegehren „Bürgerentscheid 2“ abgestimmt, das den Titel trägt „Nein zum Neubau des Rathauses mit Bürgersaal“. Wer hier mit „Ja“ stimmt, ist gegen die Neubaupläne.

    Eine Patt-Situation ist möglich, wenn beide Bürgerentscheide gültig sind. Dazu müssten 20 Prozent dem Ratsbegehren zustimmen und 20 Prozent dem Bürgerbegehren der Projektgegner. Dies ist durchaus möglich, nachdem es sich genau genommen um zwei Bürgerentscheide handelt. Dann entscheidet die Stichfrage unten auf dem Stimmzettel: „Welche Entscheidung soll gelten“? Die des Ratsbegehrens oder die des Bürgerentscheids?

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