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Hirblingen: Nach Missbrauch: Positive Corona-Tests werden in Hirblingen einbehalten

Hirblingen

Nach Missbrauch: Positive Corona-Tests werden in Hirblingen einbehalten

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    Hier wird der positive Schnelltest jetzt einbehalten: Das Corona-Testzentrum in Hirblingen.
    Hier wird der positive Schnelltest jetzt einbehalten: Das Corona-Testzentrum in Hirblingen. Foto: Andreas Lode (Symbolbild)

    Wer im Testzentrum in Hirblingen einen positiven Corona-Schnelltests vorzeigt, kann das Ergebnis kostenlos per PCR-Test überprüfen lassen. Daran ändert sich nichts. Was sich aber ändert, ist, dass der Schnelltest in Zukunft einbehalten wird. Der Grund: Laut Landratsamt habe es Missbrauchsversuche gegeben. Nun solle verhindert werden, "dass einzelne Positivbefunde von mehreren Personen als Berechtigungsnachweis für kostenlose PCR-Tests verwendet werden", teilt ein Pressesprecher mit. Der

    Bislang sind Betrugsfälle im Augsburger Land vor allem in Zusammenhang mit Impfpässen aufgeflogen. Mehrmals meldete die Polizei Fälle, bei denen jemand ein gefälschtes gelbes Impfheft in der Apotheke vorgezeigt hat und dafür ein echtes Zertifikat auf das Handy bekommen wollte.

    Das Recht auf einen kostenlosen PCR-Test haben folgende Gruppen:

    Menschen, denen die Corona-Warn-App "erhöhtes Risiko" anzeigt.

    Schwangere können sich bis zum 31. März 2022 unabhängig von ihrem Schwangerschaftsfortschritt kostenfrei im Testzentrum Hirblingen sowie in Arztpraxen testen lassen. Als Nachweis sind der Mutterpass und ein Ausweisdokument vorzulegen.

    Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 impfen lassen können. Das muss mit einem ärztlichen Attest belegt werden.

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer an klinischen Impfstoffstudien gegen COVID-19. Eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung ist mitzubringen.

    Studierende, die mit einem nicht vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoff geimpft wurden (zum Beispiel Gaststudierende aus dem Ausland). Als Berechtigungsnachweise sind eine Studienbescheinigung sowie der Impfpass und ein Ausweisdokument erforderlich.

    • Kontaktpersonen von bestätigten COVID-19-Fällen, für die das zuständige Gesundheitsamt einen Test anordnet.
    • In der Vergangenheit positiv auf COVID-19 getestete Menschen, die sich aus der Quarantäne freitesteten wollen.
    • Menschen, bei denen das Coronavirus per Schnelltest nachgewiesen wurde. Auch Selbsttests zählen. Als Bestätigung gilt der positive Schnelltest im Original oder die Bescheinigung von der Teststelle.
    • Menschen, denen die Corona-Warn-App "erhöhtes Risiko" anzeigt.
    • Schwangere können sich bis zum 31. März 2022 unabhängig von ihrem Schwangerschaftsfortschritt kostenfrei im Testzentrum Hirblingen sowie in Arztpraxen testen lassen. Als Nachweis sind der Mutterpass und ein Ausweisdokument vorzulegen.
    • Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 impfen lassen können. Das muss mit einem ärztlichen Attest belegt werden.
    • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an klinischen Impfstoffstudien gegen COVID-19. Eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung ist mitzubringen.
    • Studierende, die mit einem nicht vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoff geimpft wurden (zum Beispiel Gaststudierende aus dem Ausland). Als Berechtigungsnachweise sind eine Studienbescheinigung sowie der Impfpass und ein Ausweisdokument erforderlich.

    Das Testzentrum des Landkreises Augsburg in der Gersthofer Straße 9 in Hirblingen ist montags bis freitags von 9 bis 16.45 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen von 9 bis 13.45 Uhr geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung unter lkr-augsburg.ecocare.center ist zwingend erforderlich. (mjk)

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