Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der Reform der Grundsteuer hat nun auch Meitingen seine Hebesätze neu kalkuliert und verabschiedet. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen wird von 320 Prozent auf 460 erhöht, bei der Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbeimmobilien bleibt die Grundsteuer B wie bisher bei 320 Prozent.
Meitingen
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