148 Listen mit 2223 gültigen Unterschriften von Gersthofer Bürgerinnen und Bürgern hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Erhalt des bestehenden Stadtparkareals! Keine Veräußerung und keine Bebauung des heutigen Stadtparkareals“ Ende Juli bei der Stadt Gersthofen abgegeben. Um die gesetzlichen Fristen einzuhalten, hatte der Stadtrat sich nun in der Sommerpause fast komplett getroffen. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen durch Hauptamtsleiter Manfred Eding steht fest: Das Bürgerbegehren ist zulässig. Dem hat auch der Stadtrat so zugestimmt. Dennoch wird es zu keinem Bürgerentscheid kommen.
Gersthofen
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