Der Freistaat hat die Bayerische Bauordnung geändert, um die Möglichkeiten für Nachverdichtungen zu erhöhen und den Flächenverbrauch zu reduzieren. Seit 1. Februar ist sie in Kraft. Damit verringert sich der Mindestabstand zwischen Neubauten, oder etwa doch nicht? Denn jede Kommune kann für sich entscheiden, wie sie die Abstandsflächenregelung umsetzen will.
Gersthofen