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Gersthofen: Neue Abstandsregeln beim Bauen: Gersthofen wartet erst einmal ab

Gersthofen

Neue Abstandsregeln beim Bauen: Gersthofen wartet erst einmal ab

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    Der Kollerhof an der Ecke Kirch- und Ludwig-Hermann-Straße in Gersthofen ist ein Beispiel für bauliche Verdichtrung.
    Der Kollerhof an der Ecke Kirch- und Ludwig-Hermann-Straße in Gersthofen ist ein Beispiel für bauliche Verdichtrung. Foto: Gerald Lindner (Archiv)

    Der Freistaat hat die Bayerische Bauordnung geändert, um die Möglichkeiten für Nachverdichtungen zu erhöhen und den Flächenverbrauch zu reduzieren. Seit 1. Februar ist sie in Kraft. Damit verringert sich der Mindestabstand zwischen Neubauten, oder etwa doch nicht? Denn jede Kommune kann für sich entscheiden, wie sie die Abstandsflächenregelung umsetzen will.

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