In den vergangenen Wochen waren an den verschiedensten Stellen des Gersthofer Stadtgebietes zahlreiche Rodungs- und Baumschneidearbeiten zu beobachten. Solche Arbeiten waren in den vergangenen Tagen aber praktisch in jeder Landkreis-Gemeinde der Fall. Der hauptsächliche Grund dafür: Vom 1. März bis 30. September sind Fällungen und Schnitte zum Schutz der in den Gehölzen lebenden Tiere bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich nicht erlaubt. Doch nach Einschätzung der Gersthofer Ortsgruppe des Bund Naturschutz sei bei einigen der aktuell durchgeführten Maßnahmen im Wortlaut „sehr radikal“ vorgegangen worden.
Gersthofen