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Gersthofen: Gersthofer Rentnerin trägt keine Maske und landet vor Gericht

Gersthofen

Gersthofer Rentnerin trägt keine Maske und landet vor Gericht

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    Weil sie ihre Maske nicht richtig aufgesetzt hatte, landet eine Rentnerin aus Gersthofen vor Gericht.
    Weil sie ihre Maske nicht richtig aufgesetzt hatte, landet eine Rentnerin aus Gersthofen vor Gericht. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

    Eine Rentnerin aus Gersthofen steht im vergangenen Sommer an einer Bushaltestelle. Schon damals herrschte dort Maskenpflicht. Doch die Seniorin trägt ihre Maske unterm Kinn, Mund und Nase sind nicht bedeckt. Nach einer Polizeikontrolle sollte sie Bußgeld zahlen - doch sie weigerte sich. Nun landete der Fall vor Gericht.

    Die 61-Jährige war im August vergangenen Jahres in Gersthofen einkaufen. Mit dem Bus wollte sie nach Hause fahren. Während des Shoppens habe sie - wie vorgeschrieben - eine Maske getragen, beteuert die Rentnerin. Doch an der Bushaltestelle habe sie die dann unters Kinn gezogen. "Neben mir war ja niemand", sagte die 61-Jährige. Außerdem habe sie durch die Maske schlecht Luft bekommen an diesem heißen Tag im August. Dennoch wurde sie kontrolliert und nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.

    Hielt sie ausreichend Abstand an Gersthofer Bushaltestelle?

    Der Polizist, der die Dame damals kontrollierte, war nun als Zeuge vor Gericht geladen. Genau könne er sich an die Situation nicht mehr erinnern, sagte er: "Ich schreibe in einer Schicht zwischen acht und 50 Infektionsschutzanzeigen." Seinem Bericht zufolge stand die Dame aber mit etwa fünf weiteren Personen an der Bushaltestelle. Allerdings seien zwischen der Gruppe und der Rentnerin etwa drei bis vier Meter Abstand gewesen, schätzte der Polizist.

    Wie groß dieser Abstand war, wollte Richter Michael Edelmann von der 61-Jährigen genau wissen. Sie sollte vor Gericht eine Skizze zeichnen. Letztlich kam der Richter zu dem Schluss, dass die Dame ausreichend Abstand zu den anderen eingehalten hatte. Auch, weil sie nur eine schmale Rente bezieht, hielt er das Bußgeld von 125 Euro für zu hoch gegriffen. Richter Edelmann stellte das Bußgeldverfahren ein. Die 61-Jährige versicherte, sich künftig an die Maskenregeln zu halten.

    Wie häufig landen Corona-Verstöße im Landkreis Augsburg vor Gericht?

    Fälle wie dieser seien zwar nicht häufig, landen mittlerweile aber immer wieder vor Gericht, sagt Markus Eberhard, Pressesprecher des Amtsgerichts. Stellt die Polizei einen Verstoß gegen die Maskenpflicht oder andere Corona-Regeln fest, landet der Verstoß bei der zuständigen Bußgeldbehörde. Das ist der Landkreis Augsburg. Dort wird in der Regel ein Bußgeld verhängt, gegen das Widerspruch eingelegt werden kann. Wird der Einspruch nicht anerkannt, muss ein Richter entscheiden. Grundsätzlich kann der das Verfahren gegen den Betroffenen einstellen oder ein Urteil fällen.

    Der Richter entscheidet darüber, ob eine Ahndung im jeweiligen Fall geboten erscheint oder nicht. "Das hängt von den Umständen ab", sagt Eberhard. Beispielsweise gelte ein Maskenverstoß in engen Räumen als schwerwiegender als auf der Straße bei ausreichend Abstand. Entschieden wird im Einzelfall. Feststellen lasse sich, dass bislang vor allem Verstöße gegen Ausgangssperre oder Kontaktbeschränkungen vor Gericht landen, sagt Eberhard. Verfahren gegen Maskenverweigerer seien die Ausnahme.

    Keine Maske im Supermarkt in Zusmarshausen getragen

    Vor einigen Wochen hatte es in Zusmarshausen allerdings einen ähnlichen Fall gegeben. Die Mitarbeiterin eines Supermarktes hatte die Polizei gerufen, da eine Kundin ohne Maske in dem Geschäft einkaufen würde. Auch hier drohte der Frau eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. Wie die 58-Jährige aber später gegenüber unserer Zeitung erklärte, sei sie im Besitz eines ärztlichen Attests gewesen, da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sei, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wie sie sagte, sei sie jedoch immer wieder von anderen Personen deswegen angefeindet worden.

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