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Gersthofen: Gersthofer Ratsbegehren ist laut Kommunalaufsicht zulässig

Gersthofen

Gersthofer Ratsbegehren ist laut Kommunalaufsicht zulässig

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    Gesperrt werden soll die Bahnhofstraße von der Strasserkreuzung (unten) bis zur Schulstraße (Mitte rechts). Am 7. April können die Bürgerinnen und Bürger über zwei Begehren entscheiden.
    Gesperrt werden soll die Bahnhofstraße von der Strasserkreuzung (unten) bis zur Schulstraße (Mitte rechts). Am 7. April können die Bürgerinnen und Bürger über zwei Begehren entscheiden. Foto: Marcus Merk (Archivbild)

    Die rechtliche Prüfung des Landratsamtes Augsburg hat dem Ratsbegehren der Stadt Gersthofen grünes Licht gegeben. Ein Vertreter des Bürgerbegehrens hatte gegen die Sperrung der Bahnhofstraße beim Landratsamt Beschwerde eingelegt. Die

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