Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg Land
Icon Pfeil nach unten

Gersthofen: Gersthofen bittet Kampfhunde-Besitzer zur Kasse

Gersthofen

Gersthofen bittet Kampfhunde-Besitzer zur Kasse

    • |
    Besitzer von Kampfhunden müssen in Gersthofen für ihre Tiere im Jahr 500 Euro Steuer zahlen.
    Besitzer von Kampfhunden müssen in Gersthofen für ihre Tiere im Jahr 500 Euro Steuer zahlen. Foto: Peter Endig, dpa (Symbolfoto)

    Für die Besitzer von Kampfhunden in Gersthofen wird es künftig deutlich teurer. Denn die neue Hundesteuersatzung, welche der Finanz- und Ordnungsausschuss einstimmig befürwortet hat, sieht eine kräftige Erhöhung vor. Letztendlich darüber entscheiden muss allerdings der Stadtrat.

    Die bisherige Hundesteuersatzung der Stadt Gersthofen stammt aus dem Jahr 1980. Nun hat, wie Kämmerer Manfred Eding erklärte, das Bayerische Innenministerium eine neue Mustersatzung für die Erhebung der Hundesteuer veröffentlicht. "Deswegen soll unsere bisher gültige, 40 Jahre alte Satzung aufgehoben und eine neue erlassen werden", so Eding.

    Gersthofer Hunde ab vier Monaten sind anzumelden

    Angemeldet werden müssen alle über vier Monate alten Hunde im Gemeindegebiet. Die Steuer beträgt für jeden Hund 50 Euro im Jahr, für jeden Kampfhund künftig 500 Euro. "Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist", erläuterte Eding auf Anfrage aus dem Ausschuss.

    Die Steuer wird um die Hälfte ermäßigt für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden. Als Einöde gilt dabei ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 Meter Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler bewertet die Satzung eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 Meter Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Dieser Passus findet sich laut Manfred Eding nicht in der neuen Mustersatzung. Er wurde aus der bisherigen Satzung übernommen, weil der Peterhof davon betroffen ist.

    Halber Steuersatz für bestimmte Jagdhunde

    Der halbe Satz gilt auch für Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Forstschutz gehalten werden.

    Arne Zießow (FW) schlug zunächst vor, die Steuersätze an diejenigen der Stadt Augsburg anzugleichen. Dort werden für Kampfhunde 840 und für "normale" Hunde 84 Euro pro Jahr fällig. Alois Pfiffner (W.I.R.) sprach sich dagegen aus: "In jetziger Zeit sollten wir die Steuersätze nicht erhöhen. Denn nicht zuletzt bei älteren Menschen sind die Hunde oftmals in Corona-Zeiten wichtige Begleiter." Eine Erhöhung auf 84 Euro für jeden Hund hielt Albert Kaps (Pro Gersthofen) für unverhältmismäßig. "Dann ist zu erwarten, dass deutlich weniger Bürger ehrlich ihre Hunde im Rathaus bei der Stadt anmelden." Einstimmig sprach sich schließlich der Finanzausschuss für die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Steuersätze aus.

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden