Als er den Führerschein des Angeklagten entdeckte, staunte ein Polizist nicht schlecht. Was auf den ersten Blick wie ein ganz normales Dokument aussah, sollte sich als Fantasiepapier herausstellen. „Deutsches Reich“ steht in altdeutscher Schrift über der angeblichen Fahrerlaubnis , die der Angeklagte im Internet bestellt hat. Deshalb ist er nun vom Augsburger Amtsgericht verteilt worden. Es ist nicht das erste Urteil im Zusammenhang mit den gefälschten Dokumenten.
Gersthofen