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Gersthofen: Für neue Lastenräder zahlt die Stadt Gersthofen ab August Zuschüsse

Gersthofen

Für neue Lastenräder zahlt die Stadt Gersthofen ab August Zuschüsse

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    Für neue Lastenräder zahlt die Stadt Gersthofen ab August einen Zuschuss.
    Für neue Lastenräder zahlt die Stadt Gersthofen ab August einen Zuschuss. Foto: Wera von Witzleben/stadt Gersthofen

    Nachhaltiges Handeln will die Stadt Gersthofen seit einiger Zeit unterstützen. So wurde bereits ein Förderprogramm für private Mini-Photovoltaikanlagen aufgelegt, das schnell ausgeschöpft war. Nun gibt's weitere Zuschüsse: Bürger und Bürgerinnen sollen, einen Beitrag zur Reduktion der Verkehrsbelastung in Gersthofen und zum Klimaschutz zu leisten. 

    Ziel des neuen Förderprogramms ist es, dass innerstädtische Fahrten mit dem Auto durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden. Die Stadt Gersthofen stellt 10.000 Euro Haushaltsmittel für Lastenräder und Fahrradanhänger zur Verfügung. Um Zuschüsse zu erhalten, müssen die Bürgerinnen und Bürger einige Voraussetzungen erfüllen. Gefördert werden 20 Prozent des Brutto-Kaufpreises, maximal aber 100 Euro für einen Fahrradanhänger zum Lastentransport, 200 Euro für einen Fahrradanhänger zum Lasten- und Personentransport, 300 Euro für ein konventionelles (muskelbetriebenes) Lastenrad und schließlich 500 Euro für ein elektrisch unterstütztes Lastenrad (Lasten-Pedelec). 

    Als Lastenräder werden Fahrräder definiert, die mehr Ladevolumen oder -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können. „Mit dem Förderprogramm wollen wir einen Anreiz schaffen, dass vor allem kurze Autofahrten durch ein Lastenrad oder einen Fahrradanhänger ersetzt werden. Einkäufe oder Kinder lassen sich so schadstoffarm, flächensparend und lärmreduziert transportieren“, erklärt Julia Ferstl, zuständig für Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei der Stadt Gersthofen. 

    So kann der Zuschuss bei der Stadt Gersthofen beantragt werden

    Richtlinie und Antrag können ab Dienstag, 1. August, auf der Website der Stadt Gersthofen unter www.gersthofen.de/Lastenrad eingesehen werden. Gefördert werden nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Gersthofen. Der Förderantrag darf erst nach dem Kauf des Lastenrades oder des Anhängers gestellt werden. Vor dem 1. August erworbene Lastenräder oder Fahrradanhänger können nicht gefördert werden. Mit dem Antrag einzureichen sind die Rechnung sowie der Zahlungsnachweis. Es werden allerdings nur Lastenräder und Fahrradanhänger gefördert, keine Pedelecs und E-Bikes. (AZ)

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