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Gersthofen: Familie aus Gersthofen steht vor ungewisser Zukunft

Gersthofen

Familie aus Gersthofen steht vor ungewisser Zukunft

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    Asylsuchende, deren Verfahren noch läuft oder bei denen die Herkunft unklar ist, werden geduldet. Das gilt aber nicht für Personen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und die keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Sie können abgeschoben werden. Das steht womöglich auch einer Familie aus Gersthofen im Sommer bevor.
    Asylsuchende, deren Verfahren noch läuft oder bei denen die Herkunft unklar ist, werden geduldet. Das gilt aber nicht für Personen, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und die keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Sie können abgeschoben werden. Das steht womöglich auch einer Familie aus Gersthofen im Sommer bevor. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Wer darf im Landkreis Augsburg abgeschoben werden und wer darf bleiben? In welche Länder werden die Abgeschobenen delegiert? Und nach welchen Kriterien erfolgen Abschiebungen überhaupt? All das sind Fragen, die nicht leicht zu beantworten sind – zu verworren und zu widersprüchlich stellt sich hier die Alltagspraxis dar. Fakt ist: Im Jahr 2023 wurden deutschlandweit mehr als 16.000 Menschen abgeschoben, im Regierungsbezirk Schwaben waren rund 300 Abschiebungen zu verzeichnen. Doch damit ist dann auch schon Schluss mit den exakten Zahlen. Denn da die zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Schwaben keine genauen Daten über den Wohnort der betroffenen Menschen erfasst, können auf Landkreis-Ebene kaum noch nähere Angaben gemacht werden. 

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