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Gersthofen: Erbbaurecht soll Häuslebauern in Gersthofen Geld sparen helfen

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Erbbaurecht soll Häuslebauern in Gersthofen Geld sparen helfen

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    Weil die Grundstückspreise in Gersthofen stetig teurer werden, fordern CSU-Fraktion und "Bewegung Zukunft", dass städtische Flächen künftig nur noch im Erbbaurecht vergeben werden.
    Weil die Grundstückspreise in Gersthofen stetig teurer werden, fordern CSU-Fraktion und "Bewegung Zukunft", dass städtische Flächen künftig nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Foto: Marcus Merk (Symbolfoto)

    Wer sich bei den heute ständig steigenden Mietpreisen dafür entscheidet, lieber ein Eigenheim zu bauen, scheitert vor allem an den hohen Kosten für den Grundstückskauf sowie den immens gestiegenen Baukosten. "Da Gersthofen durch seine gute Verkehrsanbindung seit vielen Jahren Einzugsgebiet für München und damit Zielgebiet von gewerblichen Immobilienmaklern und Bodenspekulanten ist, kann das Instrument 'Erbbaurecht', wie es die Stadt Augsburg bereits vormacht, als ein erprobtes Mittel zur Bekämpfung weiterer Preissteigerungen eingesetzt werden", schreibt CSU-Fraktionsvorsitzender Frank Arloth. Ein weiterer Antrag der "Bewegung Zukunft" zielt in dieselbe Richtung.

    "Normalverdiener und junge Familien sind in der heutigen Zeit nicht mehr in der Lage, ein Bauprojekt bis zum Renteneintritt abzuzahlen, was eine Verschuldung bis in die zweite Generation zwingend mit sich bringt." Grund dafür seien die derzeitigen Grundstückspreise zwischen 750 und 1000 Euro pro Quadratmeter, aus denen sich für Grundstücke mit einer Durchschnittsgröße von 500 Quadratmetern ein voraussichtlicher Kaufpreis von über 400.000 Euro ergibt.

    Erbbaurecht: Gersthofer Grundstücke nur noch auf 99 Jahre vergeben

    Die CSU-Fraktion hat nun beantragt, dass Grundstücke, die für eine Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern geeignet und im Eigentum der Stadt Gersthofen sind, nur noch im Erbbaurecht auf 99 Jahre vergeben werden.

    Ein Grundstücksverkauf findet in diesem Falle somit nicht mehr statt. "Das Erbbaurecht ist so auszugestalten, dass das Objekt nicht nur vererbbar, sondern auch für die Erbbauberechtigten verlängerbar ist", so Arloth.

    Wenn die Stadt Gersthofen das Grundstück verkaufen will, dann erhält der Erbbauberechtigte ein Vorkaufsrecht. Bei der Vergabe der Grundstücke sollte ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, nach dem entschieden werden kann, wer infrage kommt. "So könnten nicht nur junge Familien und Gersthofer Bürgerinnen und Bürger bevorzugt, sondern auch eine Einkommensgrenze bei der Vergabe festgelegt werden, um die soziale Komponente zu verwirklichen", erklärt Arloth.

    Ob bei Eignung von Grundstücken für Mehrfamilienhäuser mit bis zu drei Wohneinheiten und Geschosswohnungsbau mit mehr als vier Wohneinheiten eine Vergabe im Erbbaurecht stattfindet, sei im Einzelfall zu entscheiden.

    Auch Gewerbeflächen in dieses Programm einbeziehen

    Die "Bewegung Zukunft" will das Erbbaurecht nicht nur für eine Wohn-, sondern auch für eine Gewerbebebauung und -nutzung anwenden. Es darf angenommen werden, dass die schwindelerregende Preissteigerung von Bauland und sonstigen Grundstücksflächen auf dem Stadtgebiet in der Tendenz so weitergeht", begründet dies Max Lenz, "sodass es sowohl für Familien als auch für Gewerbetreibende zunehmend unerträglich wird, mit diesen Preisstrukturen umzugehen."

    Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gelte es, diese Entwicklung zu bremsen und im direkten Einflussbereich der Stadt Gersthofen zu beenden. "Weiter stellt der städtische Grundbesitz die Handlungsfähigkeit der Stadtplanung für die Zukunft sicher", betont Lenz.

    Nach Angaben der Gersthofer Stadtverwaltung wurde immer wieder bei Projekten Erbpacht angewendet - allerdings waren dies jeweils Einzelfallentscheidungen. Beispielsweise wurden die Vereinsgelände in Erbpacht vergeben. In der nächsten Sitzung des Bauausschusses soll über den Antrag entschieden werden. Darüber hinaus arbeite die Verwaltung an einem größerem Wohnbauprojekt, das über Erbbaurecht abgewickelt werden soll.

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