Ein Angeklagter wird vom Vorwurf der sexuellen Nötigung der Ehefrau seines Chefs freigesprochen, weil Staatsanwaltschaft und Gericht den Tatnachweis nicht als erbracht ansehen. Keine große Sache, könnte man auf den ersten Blick meinen, aber die Umstände dieses Verfahrens vor dem Augsburger Amtsgericht scheinen filmreif.
Gersthofen