Üppiger Hecken- und Strauchwuchs ist schön. Problematisch wird es, wenn die Pflanzen über Gehwege und Straßen hinausragen. Daher weist die Stadt Gersthofen darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer laut Bayerischem Straßen- und Wegegesetz verpflichtet sind, die aus Privatgärten in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Gehölze (Hecken, Sträucher) so zurückzuschneiden, dass keine Verkehrsbehinderungen, vor allem keine Gefährdungen von Fußgängern, bestehen. Dafür gibt es einige Regeln.
Gersthofen