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Betrugsfall in Gersthofen: Falsche Coronatest-Abrechnungen vor Gericht

Gersthofen

Betrug mit Corona-Tests in Gersthofen landet vor Gericht

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    Mit vorgetäuschten Corona-Tests machte ein Mann in Gersthofen Geld. Jetzt steht er in Augsburg vor Gericht.
    Mit vorgetäuschten Corona-Tests machte ein Mann in Gersthofen Geld. Jetzt steht er in Augsburg vor Gericht. Foto: Kira Hofmann (Symbolbild)

    Jeder kennt sie, die Corona-Teststellen, die während der Pandemie in vielen Orten öffneten. Eine davon betrieb ab Februar 2022 ein heute 32-jähriger Mann in Gersthofen. In der Zeit von April bis Oktober 2022 war seine Station vorübergehend geschlossen. Das hielt den Mann jedoch nicht davon ab, weiter eine ausgedachte Zahl an Testungen abzurechnen. Nun muss er sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Insgesamt rechnete der 32-Jährige laut Anklage gut 220.000 Euro unrechtmäßig ab.

    Das ist nicht der einzige Vorwurf. Im Februar 2023 forderte die Regierung von Schwaben den Mann zur Vorlage von Auftrags- und Leistungsdokumentationen der Teststelle auf. Drei Tage später erstattete der 32-Jährige laut Staatsanwaltschaft entgegen der Wahrheit Anzeige bei der Polizei Gersthofen: Neben 75 Euro Bargeld seien ihm sämtliche Abrechnungsunterlagen in Papierform und der in der Teststation vorhandene Laptop von einer unbekannten Person gestohlen worden. Tatsächlich waren die eingeforderten Unterlagen jedoch nie existent. Laut Anklage täuschte der Mann den Einbruch nur vor, um sich dem Prüfverfahren zu entziehen.

    Mann muss nach Betrug an Corona-Teststelle mit einer Freiheitsstrafe rechnen

    Dem Angeklagten wird Computerbetrug in sechs Fällen und Vortäuschen einer Straftat vorgeworfen. Die Verhandlung wurde am Dienstag vorerst ausgesetzt, da noch ein Gutachten zur möglichen Spielsucht des Angeklagten aussteht. Sein Verteidiger Ralf Schönauer, Richter Christoph Prinke und eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft zogen sich zwischendurch zum Gespräch zurück und sprachen über den Umfang der Hauptverhandlung. Es zeichnet sich jetzt schon ab, dass der 32-jährige Angeklagte nicht mit einer Bewährung davonkommt. Rechtsanwalt Schönauer geht von einer zwei- bis vierjährigen Freiheitsstrafe aus.

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