Beim renommierten Gersthofer Anhänger-Hersteller hing vor einem Jahr der Haussegen schief: Teile der rund 600 Mitarbeiter umfassenden Belegschaft wollten einen Betriebsrat wählen. Rund 330 Beschäftigte der Firma waren bei der Wahlvorstandswahl anwesend. Dieser Vorstand umfasst bei einem Betrieb dieser Größe drei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder. In einem Urteil hat das Arbeitsgericht Augsburg jetzt die am 22. März 2022 bei der Humbaur GmbH durchgeführte Betriebsratswahl für nichtig erklärt. So soll es nun weitergehen.
Gersthofen