Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg Land
Icon Pfeil nach unten

Gerichtsprozess um Verkehrsunfall in Aystetten wird eingestellt

Aystetten

Gefährlicher Zusammenstoß mit Radfahrer: Verfahren nach Unfall in Aystetten eingestellt

    • |
    • |
    Da auch das Opfer eines Verkehrsunfalls in Aystetten fahrlässig handelte, wurde die entsprechende Verhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg eingestellt.
    Da auch das Opfer eines Verkehrsunfalls in Aystetten fahrlässig handelte, wurde die entsprechende Verhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg eingestellt. Foto: Peter Steffen (Symbolbild)

    Nach einem schweren Zusammenstoß mit einem Radfahrer in Aystetten muss ein Mann dreimal operiert werden. Er erhält ein künstliches Schultergelenk und leidet laut eigener Aussage noch heute unter den gesundheitlichen Folgen. Vor dem Amtsgericht Augsburg wird der Prozess zu dem Unfall trotzdem eingestellt. Denn auch das Opfer handelte fahrlässig, entscheidet das Gericht.

    Radfahrer und Hundehalter auf abschüssigem Waldweg in Aystetten unterwegs

    An den Unfall aus dem vergangenen September erinnern sich sowohl der Verursacher als auch das Opfer und eine weitere Zeugin vor Gericht nahezu identisch. Er sei auf dem Heimweg von einer Feier gewesen, sagt der Fahrradfahrer. Zeitgleich war das spätere Opfer laut eigener Aussage mit seinen beiden Hunden unterwegs. Dabei sei er auf eine Bekannte getroffen, die ebenfalls ihren Hund ausführte. „Wir haben dann angehalten und uns etwas unterhalten“, sagt der Hundehalter vor Gericht.

    Während dieser Unterhaltung sei einer seiner zwei Hunde unbemerkt auf die andere Seite des Weges gelaufen, um dort in einem Gebüsch zu schnüffeln. Der Hund blieb dabei weiterhin angeleint, das andere Ende der Leine sei um den Oberkörper des Mannes gebunden gewesen. Sein zweiter Hund sowie der Hund seiner Bekannten blieben hingegen in ihrer Nähe, erinnert sich der Spaziergänger. Gleichzeitig näherte sich der Radfahrer auf dem abschüssigen Aystetter Waldweg. „Ich habe die Spaziergänger schon von weitem gesehen“, erklärt er. Allerdings sei er davon ausgegangen, dass die beiden ihn ebenfalls bemerkten.

    Fahrradfahrer fährt bei Unfall in gespannte Hundeleine

    Dies war allerdings nicht der Fall. Als der Mann noch etwa 20 Meter von den Spaziergängern entfernt gewesen sei, habe er daher mit einem Ruf zusätzlich auf sich aufmerksam machen wollen. Er habe „Vorsicht“ oder etwas Ähnliches gerufen. Das bestätigen auch die beiden Spaziergänger.

    Zu spät habe der Fahrradfahrer allerdings bemerkt, dass zwischen dem Spaziergänger und dem Hund auf der gegenüberliegenden Seite des Weges die Hundeleine gespannt war. Zwar sei er durch einen Zuruf der Hundehalter noch auf die Leine aufmerksam gemacht worden, allerdings nicht mehr in der Lage gewesen, abzubremsen und daher in die gespannte Leine gefahren.

    Fahrradunfall in Aystetten: Opfer braucht neues Schultergelenk

    Durch den Aufprall des Fahrrads auf die gespannte Leine sei der Spaziergänger zu Boden gerissen worden. „Ich bin mit voller Wucht auf meine rechte Seite gefallen“, sagt er. Ein Krankenwagen, den seine Bekannte rief, habe ihn in das Krankenhaus gebracht. Dort sei neben einem Bruch im Oberarm auch die Zertrümmerung des rechten Schultergelenks festgestellt worden. „Deshalb musste mir ein künstliches Schultergelenk eingesetzt werden.“ Insgesamt drei Operationen seien notwendig gewesen, ehe das Gelenk hielt, ergänzt das Opfer. Durch die Folgeschäden des Unfalls sei er in Pflegestufe zwei eingeordnet worden.

    Während die Unfallbeteiligten und die Zeugin den Ablauf des Zusammenstoßes fast gleich beschrieben, herrschte Uneinigkeit über die Geschwindigkeit des Radfahrers. Nach eigener Aussage habe sich der Radler mit „stark reduzierter Geschwindigkeit“, etwa mit 20 Kilometern pro Stunde, den Weg hinunterrollen lassen. Die Zeugin und das Opfer berichten vor Gericht hingegen unabhängig voneinander, dass der Mann zum Zeitpunkt des Unfalls schätzungsweise etwa doppelt so schnell gefahren sei.

    Amtsgericht Augsburg stellt Prozess um Unfall in Aystetten ein

    Endgültig geklärt werden kann die Frage nach der Geschwindigkeit vor Gericht nicht. Somit bleibt unklar, ob der Radfahrer die Verletzung des Hundehalters fahrlässig herbeiführte. Zudem wirft der Rechtsanwalt des Angeklagten auch dem Opfer Fahrlässigkeit vor. „Er hat durch die gespannte Leine eine Stolperfalle auf dem Weg errichtet“, sagt er. Dieser Einschätzung folgt das Gericht und stellt die Verhandlung unter Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden