Gablingen besitzt „Südlich der Bahnhofstraße“ ein Baugebiet. Zehn von insgesamt 23 Bauplätze davon sollen nun verkauft werden. Dafür wurden in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Richtlinien für die Vergabe angepasst. Die Richtlinien für die Einkommensobergrenze und Höhe des Kinderzuschlags stammte noch aus dem Jahr 2022. Nach diesen Anpassungen liegt die Einkommensobergrenze nun bei 60.000 Euro statt bislang 49.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, während der Kinderzuschlag von 8.300 auf 9.300 Euro angehoben wurde. Um die Zugänglichkeit zur Baulandvergabe zu erleichtern, wird die Vermögensobergrenze auf den Grundstückswert um zehn Prozent angehoben.
Gablingen
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