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Gablingen: So sieht die U-Haft für den mutmaßlichen Täter von Herbertshofen aus

Gablingen

So sieht die U-Haft für den mutmaßlichen Täter von Herbertshofen aus

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    Untersuchungsgefangene dürfen ihre eigene Kleidung und Wäsche tragen und in der Zelle auch ihr privates Bettzeug benutzen.
    Untersuchungsgefangene dürfen ihre eigene Kleidung und Wäsche tragen und in der Zelle auch ihr privates Bettzeug benutzen. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Einen Tag nach seiner Festnahme ist der mutmaßliche Täter, der in Herbertshofen seine Ehefrau umgebracht haben soll, in die Untersuchungshaft eingeliefert worden. Bis zu seiner Verhandlung und einem Urteil gilt er jedoch nach dem Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz als unschuldig. Im Gegensatz zu bereits verurteilten Strafgefangenen hat er somit in einigen Bereichen weniger strenge Auflagen und mehr Vorteile. Dies bezieht sich nicht nur auf die Besuchszeiten.

    So wie in anderen Justizvollzugsanstalten dürfen auch in Gablingen erwachsene Strafgefangene pro Monat nur eine Stunde Besuch bekommen. Wer jedoch in Untersuchungshaft sitzt, hat nach Auskunft der Pressestelle des Justizministeriums in den ersten drei Monaten Anrecht auf mindestens zwei Stunden Besuch. "Unabhängig davon gewähren die bayerischen Justizvollzugsanstalten im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten über die Mindestbesuchszeiten teilweise deutlich hinausgehende großzügige Besuchsmöglichkeiten", so ein Sprecher des Ministeriums. Dies soll vor allem die Aufrechterhaltung familiärer Kontakte zu Kindern fördern. Außerdem hätten einige bayerische Anstalten zusätzliche Besuchsgelegenheiten geschaffen, etwa im Rahmen von Eltern-Kind-Nachmittagen. Auch optisch unterscheiden sich Untersuchungshäftlinge von Strafgefangenen.

    Untersuchungsgefangene dürfen eigenes Bettzeug haben

    So dürfen Untersuchungsgefangene ihre eigene Kleidung und Wäsche tragen und in der Zelle auch ihr privates Bettzeug benutzen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie die Kosten für Reinigung übernehmen und für regelmäßigen Wechsel sorgen. Auch der Tagesablauf unterscheidet sich deutlich. "Die Resozialisierung von Gefangenen ist eine zentrale Aufgabe des bayerischen Justizvollzugs", teilt das Ministerium mit. Daher hätte bei den Bemühungen um die soziale Wiedereingliederung von Verurteilten eine geregelte Arbeit und berufliche Aus- und Weiterbildung eine entscheidende Bedeutung. Gefangene, die altersbedingt keiner Arbeitspflicht unterliegen, weil sie älter als 65 Jahre sind oder nicht arbeitsfähig sind, ist eine freiwillige Arbeit jedoch grundsätzlich erlaubt. Untersuchungsgefangene sind hingegen nicht arbeitspflichtig.

    Die JVA (Justizvollzugsanstalt) Gablingen wurde 2015 eröffnet.
    Die JVA (Justizvollzugsanstalt) Gablingen wurde 2015 eröffnet. Foto: Marcus Merk (Archivbild)

    Wer noch nicht verurteilt ist und noch auf seine Verhandlung wartet, darf darüber hinaus regelmäßig Nahrungs- und Genussmittel sowie andere Gegenstände des persönlichen Bedarfs in angemessenem Umfang kaufen. Jede Anstalt verfügt demnach über ein eigenes Sortiment an Nahrungs- und

    Wer nicht arbeiten kann, bekommt ein Taschengeld

    "Strafgefangene dürfen lediglich monatlich drei Siebtel ihrer gesetzlich geregelten Bezüge als sogenanntes Hausgeld für den Einkauf verwenden", so der Sprecher. Wer ohne Verschulden weder Arbeitsentgelt noch Ausbildungsbeihilfe bezieht, erhalte lediglich ein kleines "Taschengeld". Dreimal im Jahr aber haben jedoch sowohl Straf- als auch Untersuchungsgefangene die Möglichkeit eines "Sondereinkaufs". Beliebte Anlässe sind unter anderem Geburtstage oder Weihnachten. Hierfür kann laut Ministerium zugunsten der Gefangenen Geld von einer Person außerhalb der Anstalt eingezahlt werden, ein sogenanntes "Sondergeld". Kontakt zu bereits verurteilten Insassen wird der mutmaßliche Täter aber voraussichtlich keinen haben.

    In diesem Haus geschah das Tötungsdelikt von Herbertshofen.
    In diesem Haus geschah das Tötungsdelikt von Herbertshofen. Foto: Marcus Merk

    "Untersuchungsgefangene sind grundsätzlich getrennt von anderen Gefangenen unterzubringen", betont das Ministerium. Doch es gibt Ausnahmen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn derjenige zustimmt, beziehungsweise aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt. Aktuell melden die bayerischen Justizvollzugsanstalten allerdings noch ausreichend freie Kapazitäten. Von den insgesamt 12.007 Haftplätzen im Freistaat waren am 31. März 2021 genau 9651 belegt. Dabei handelte es sich um 6638 Strafgefangenen und Sicherungsverwahrte, 443 Jugendstrafgefangene, 2207 Untersuchungsgefangene über 21 Jahre, 176 junge Untersuchungsgefangene im Alter von bis zu 21 Jahren und um 187 sonstige Gefangene, die unter anderem in Abschiebungshaft sitzen.

    Unsere Video-Serie "Im Knast – Hinter den Mauern der JVA Gablingen" führt exklusiv hinter die Kulissen von Bayerns modernstem Gefängnis. Die dreiteilige Gefängnis-Doku sehen Sie kostenlos auf YouTube – oder hier auf unserer Internetseite:

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