Besteht aktuell in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gablingen noch eine Maskenpflicht für Gefangene und Bedienstete?
ZORAIDA MALDONADO DE LANDAUER: Grundsätzlich besteht im Justizvollzug noch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zwischenzeitlich ist aber das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. In Bereichen mit vulnerablen Personengruppen, also beispielsweise in den Krankenabteilungen, besteht jedoch weiterhin FFP-2-Maskenpflicht.
Interview