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Gablingen: Geimpft, getestet und gefangen in der JVA Gablingen

Gablingen

Geimpft, getestet und gefangen in der JVA Gablingen

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    So sieht eine Zelle in der JVA Augsburg-Gablingen aus.
    So sieht eine Zelle in der JVA Augsburg-Gablingen aus. Foto: Marcus Merk

    554 Menschen sind aktuell in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gablingen inhaftiert. Doch Corona macht auch vor den Gefängnismauern nicht halt. Mit Blick auf die zurzeit extrem hohen Inzidenz haben wir bei der Leiterin der JVA, Zoraida Maldonado de Landauer, nachgefragt, wie die Situation vor Ort ist.

    Wie hoch ist die Impfquote bei den Inhaftierten? Sind zurzeit Menschen in der JVA an Covid-19 erkrankt?

    Zoraida Maldonado de Landauer: Aktuell ist ein Bediensteter positiv getestet, der sich aber bereits seit 5. Oktober ohne Corona-Bezug im Krankenstand befindet. Unsere Quarantänestation für die Gefangenen ist derzeit nicht belegt. Das heißt, kein Gefangener ist aktuell positiv getestet oder an Covid-19 erkrankt. 82 Prozent der Bediensteten sind geimpft und ein Großteil ist bereits für die Booster-Impfung vorgemerkt. Bei den Gefangenen sind derzeit 364 Personen nicht geimpft (65,71 Prozent), 28 Inhaftierte einmal geimpft (5,05) und 162 Inhaftierte komplett geimpft (29,24). Nicht erfasst sind die geimpften Gefangenen, die zwischenzeitlich bereits entlassen wurden. Insgesamt sind daher bislang mehr Gefangene geimpft worden, als in den Zahlen zum Ausdruck kommt. Eine genauere Bezifferung ist nicht möglich. Dabei kommt aufgrund der teilweise hohen Fluktuation jeden Monat eine erhebliche Zahl neuer ungeimpfter Gefangener hinzu.

    Gibt es denn ein überhaupt ein Impfanagebot?

    Maldonado de Landauer: In unserer Anstalt werden beispielsweise in etwa der Hälfte der Fälle kurze Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen. Auch in Zukunft werden den Gefangenen laufend Impfangebote gemacht werden. Das größte Problem ist aber tatsächlich die teils mangelnde Impfbereitschaft unter den Gefangenen. Bei ihnen wird deshalb intensiv dafür geworben, sich impfen zu lassen bzw. sich rechtzeitig einer Auffrischungsimpfung zu unterziehen.

    554 Menschen sind aktuell in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gablingen inhaftiert.
    554 Menschen sind aktuell in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gablingen inhaftiert. Foto: Marcus Merk (Archivbild)

    Wie können sich die Gefangenen überhaupt impfen lassen? Müssen die Inhaftierten unter Bewachung in Impfzentren begleitet werden oder kommt ein Arzt in die JVA ?

    Maldonado de Landauer: Etwa einmal im Monat bzw. je nach Bedarf kommt ein mobiles Team des zuständigen Impfzentrums ins Haus und impft Gefangene und Bedienstete. Seit kurzer Zeit sind auch die Anstaltsärzte der Justizvollzugsanstalten (auch der hiesige Anstaltsarzt) berechtigt, Impfungen für Gefangene durchzuführen. Diese werden bereits beim Zugang mündlich und durch Formblätter in allen gängigen Sprachen informiert. Außerdem werden sie bei allen ärztlichen Untersuchungen sowie auf den Stationen fortwährend durch die Bediensteten und durch Aushänge in einfacher Sprache und Piktogramme auf die Impfmöglichkeiten hingewiesen. Sie brauchen dann nur einen entsprechenden Antrag beziehungsweise das Formblatt abgeben.

    Müssen sich auch die Justizangestellten wie jeder andere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin regelmäßig testen lassen? Gibt es auch regelmäßige Test für die Insassen?

    Maldonado de Landauer: Für die JVA-Bediensteten gelten die gleichen Regeln wie für jeden anderen Arbeitnehmer. Seit Mittwoch müssen alle Ungeimpften auch hier täglich einen negativen Testnachweis vorlegen. Zudem ist es für alle Angestellten unabhängig vom Impfstatus möglich, sich jederzeit auf Anfrage in der Krankenstation freiwillig testen zu lassen, und es stehen ständig Selbsttests zur Verfügung. Auch bei den Bediensteten wird intensiv geworben, sich impfen zu lassen oder sich rechtzeitig einer Auffrischungsimpfung zu unterziehen. Allen arbeitenden Gefangenen wird mindestens zweimal die Woche angeboten, sich freiwillig testen zu lassen oder einen Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Gefangene, die in bestimmten sensiblen Bereichen eingesetzt sind, wie etwa Putzen in der Krankenabteilung, sind zu täglichen Antigen-Tests verpflichtet. Sobald der Verdacht aufkommt, dass Kontakt zu einer infizierten Person bestanden haben könnte, werden unverzüglich Reihentestungen durchgeführt.

    Außerhalb der Einzelbüros und der Einzelhafträume besteht für alle Bediensteten und Gefangenen unabhängig vom Impfstatus überall FFP2-Maskenpflicht, insbesondere auch auf allen Gängen und Abteilungen.
    Außerhalb der Einzelbüros und der Einzelhafträume besteht für alle Bediensteten und Gefangenen unabhängig vom Impfstatus überall FFP2-Maskenpflicht, insbesondere auch auf allen Gängen und Abteilungen. Foto: Marcus Merk

    Wie wird die Maskenpflicht gehandhabt? Bei Aufenthalten in den Gemeinschaftsräumen treffen ja mehrere Personen aufeinander und auch bei den gegenseitigen Besuchen auf der Zelle kommen die Inhaftierten untereinander in Kontakt.

    Maldonado de Landauer: Außerhalb der Einzelbüros und der Einzelhafträume besteht für alle Bediensteten und Gefangenen unabhängig vom Impfstatus überall FFP2-Maskenpflicht, insbesondere auch auf allen Gängen und Abteilungen. Beim sogenannten "Aufschluss" können sich die Gefangenen auch aktuell unabhängig vom Impfstatus innerhalb ihrer abgeschlossenen Abteilungen bewegen und gegenseitig besuchen. Die Gefangenen werden immer erst nach einer 14-tägigen "Zugangsisolation" auf die Abteilungen verteilt.

    Dürfen die Gefangenen mit Blick auf die Inzidenz zurzeit überhaupt Besuch von ihren Angehörigen empfangen?

    Maldonado de Landauer: Alle Vollzugsanstalten, so auch die JVA Augsburg-Gablingen, haben Vorkehrungen getroffen, durch instrumentelle Abtrennungen und permanente FFP2-Maskenpflicht für Bedienstete, Besucher und Gefangene die Gefahr einer Infizierung von außen möglichst zu minimieren. Es sind deshalb weiterhin derzeit pro Besuch drei Personen pro Gefangenen zugelassen, davon maximal ein Ungeimpfter oder eine Ungeimpfte mit nachweislich negativem Testnachweis.

    Gibt es Auflagen beim täglichen Hofgang oder ist dieser sogar gestrichen?

    Maldonado de Landauer: Nein, der tägliche Hofgang entfällt grundsätzlich nur in absoluten Ausnahmefällen. Der aktuellen Situation entsprechend herrscht aber für alle auch im Freien eine FFP2-Maskenpflicht.

    Interview: Matthias Schalla

    Unsere Video-Serie "Im Knast – Hinter den Mauern der JVA Gablingen" führt exklusiv hinter die Kulissen von Bayerns modernstem Gefängnis. Die dreiteilige Gefängnis-Doku sehen Sie kostenlos auf YouTube – oder hier auf unserer Internetseite:

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