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Bürgerentscheid Gersthofen 7.4.2024: Alle Informationen zum Ratsbegehren

Gersthofen

Bürgerentscheid Gersthofen: Um diese Fragen geht's am Sonntag

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    Ob dieser Abschnitt der Gersthofer Bahnhofstraße zugunsten eines „Grünen Herzens“ gesperrt werden darf, darüber entscheiden die Bürgerinnen und Bürger bis Sonntagabend um 18 Uhr.
    Ob dieser Abschnitt der Gersthofer Bahnhofstraße zugunsten eines „Grünen Herzens“ gesperrt werden darf, darüber entscheiden die Bürgerinnen und Bürger bis Sonntagabend um 18 Uhr. Foto: Marcus Merk

    Es ist soweit: Am Sonntag wird in Gersthofen über das "Grüne Herz" abgestimmt. Worum es dabei geht? Unsere Redaktion hat die wichtigsten Fragen zusammengefasst: 

    Was ist das "Grüne Herz" in Gersthofen?

    Viele Grünflächen sehen die Planer für den künftigen Stadtpark Gersthofens, das „Grüne Herz“, vor. In diesem Plan fehlt noch die angedachte Zufahrt zur Rathaustiefgarage, welche von der Donauwörther Straße aus angebunden und unter dem neuen Stadtpark hindurchgeführt werden soll.
    Viele Grünflächen sehen die Planer für den künftigen Stadtpark Gersthofens, das „Grüne Herz“, vor. In diesem Plan fehlt noch die angedachte Zufahrt zur Rathaustiefgarage, welche von der Donauwörther Straße aus angebunden und unter dem neuen Stadtpark hindurchgeführt werden soll. Foto: Büro Grabner Huber Lipp

    Mehr als zehn Jahre hat die Stadt Gersthofen mitten im Ort eine hässliche Brachfläche. Noch länger wurde darum gestritten, wie das rund 7000 Quadratmeter umfassende „Gersthofer Loch“ genutzt werden soll. Das „Grüne Herz“ war der Siegesentwurf aus einem europaweit ausgeschriebenen Wettbewerb. Es soll eine grüne Insel entstehen, mit Möglichkeiten zum Aufenthalt, einem Kiosk und genügend Platz für kleinere Veranstaltungen, zum Beispiel einem Sommerkino unter freiem Himmel. Der Rathausplatz wird entsiegelt und ebenfalls begrünt, soweit es die darunterliegende Rathaus-Tiefgarage zulässt. Dieses Konzept ging aus einem europaweiten Planungswettbewerb hervor und wurde einstimmig vom Stadtrat beschlossen. Ein zentraler Bestandteil der Planungen ist die Sperrung der Bahnhofstraße – derzeit noch zentrale Ost-West-Verkehrsachse der Stadt – auf circa 80 Metern zwischen Schulstraße und Strasserkreuzung.

    Warum ist die Bürgerinitiative gegen die Pläne der Stadt Gersthofen?

    Um den heutigen Rathausplatz und das Gersthofer Loch zusammenzuführen zum neuen Stadtpark, muss nach dem Konzept die Bahnhofstraße – derzeit noch die zentrale Ost-West-Achse innerhalb Gersthofens – auf einem Abschnitt von circa 80 Metern gesperrt werden. Genau dagegen wendet sich die Bürgerinitiative und hat einen Bürgerentscheid erwirkt: Sie befürchtet großen Schleichverkehr in den anliegenden Wohngebieten und damit eine Gefährdung der Anwohner und Kinder im Umfeld der Pestalozzischule und auch des Schulzentrums an der Schubertstraße. Die Initiatoren betonen, dass sie nichts gegen das Grüne Herz hätten, sondern nur die Sperrung der Bahnhofstraße ablehnen.

    Was sagt die Stadt Gersthofen zum Bürgerentscheid?

    Die Stadt hält dagegen und betont auf verschiedenen Informationsebenen, dass die Grüne Mitte inklusive Straßensperrung essenziell für eine Weiterentwicklung Gersthofens sei. Deswegen wurde mit mehrheitlichem Stadtratsbeschluss ein Ratsbegehren angestoßen, über welches die Gersthoferinnen und Gersthofer am Sonntag ebenfalls entscheiden sollen. Die Straßensperrung bringe die Chance für Barrierefreiheit und zudem mehr Sicherheit für Fußgänger mit und ohne Handicap. Überdies werde es mehr Grün im Stadtzentrum geben. Mit einem Café, einem Rodelberg, einer Veranstaltungsfläche, Wasserspielen und mehr soll zusätzliche Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Weil die Rathaustiefgaragenzufahrt neben dem Gasthaus Strasser dichtgemacht werden soll, soll eine neue Zufahrt entstehen. Sie mündet in der Donauwörther Straße auf Höhe der Helmhof-Zufahrt und führt unter dem neuen Stadtpark durch. Als Nebeneffekt sollen 55 neue Stellplätze entstehen.

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    Wie stehen die Fraktionen im Gersthofer Stadtrat zum Bürgerentscheid?

    Im Gersthofer Stadtrat gehen die Meinungen zum Bürgerentscheid am Sonntag auseinander.
    Im Gersthofer Stadtrat gehen die Meinungen zum Bürgerentscheid am Sonntag auseinander. Foto: Marcus Merk

    Da fallen die Antworten differenziert aus: „Eine vollständige Sperrung der Bahnhofstraße zwischen Schulstraße und Strasserkreuzung für den Individualverkehr lehnen wir ab“, macht CSU-Fraktionsvorsitzender Frank Arloth deutlich. Der Vorschlag der Verkehrsplaner, der lediglich im Aufzeigen von Umleitungen bestehe, könne nicht funktionieren. „Viel wahrscheinlicher ist auch Schleichverkehr über die der Bahnhofstrasse anliegenden Wohngebiete.“ Ähnlich argumentiert Max Lenz (Bewegung Zukunft): „Am Ende geht es mittlerweile nur mehr um die Frage, „Shared Space“ Lösung mit Sperrung bei Veranstaltungen oder eine Sperrung mit Öffnung bei Bedarf. Die Bürger müssen entscheiden, welche Alltagslösung sie bevorzugen.“

    Herbert Lenz (FW) weist hingegen darauf hin, dass man einen Wettbewerb ausgelobt hat. In der Fachjury „Potenzialfläche“ waren Vertreter der Fraktionen in die Entscheidung mit eingebunden, und es kam zu einem einstimmigen Votum für das „Grüne Herz“. Die Vorteile sieht Lenz unter anderem in einer Verkehrsberuhigung im Zentrum. Albert Kaps (Pro Gersthofen) unterstützt das Ratsbegehren voll und ganz. „Wir gehen davon aus, dass der Verkehr durch überörtlliche Umleitungen und Beruhigung in den Seitenstraßen weniger werden wird.“ Anders sieht es bei der Fraktion W.I.R. aus: „Wir sind geteilter Meinung und unterstützen keinen der beiden Entscheide“, sagt Faktionsvorsitzender Josef Loller. „Wir hätten das Ratsbegehren nicht gebraucht.“ Er bevorzugt die Variante, dass statt einer Sperrung in der Bahnhofstraße ein „Shared Space“ eingerichtet wird. Voll hinter den aktuellen Planungen hingegen steht Peter Schönfelder (SPD/Grüne): „Wir haben einen Beschluss des Stadtrats für das Grüne Herz. Der Stadtrat ist Spiegel der Bürgerschaft.“

    Der Unterschied von Petition und Bürgerbegehren

    Eine Petition ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Alle Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, sich über die Politik des Staates zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten.

    Behörden müssen eine Petition annehmen. Sie müssen die Petition zum Beispiel in einer Sitzung bearbeiten. 

    Die Bürger und Bürgerinnen, die sich beschwert haben, bekommen das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt. Sie müssen aber keine Begründung für das Ergebnis bekommen.

    Eine Petition auf kommunaler Ebene ist quasi die schwächste Beteiligungsform der Bürgerinnen und Bürger. Anders ist dies beim Bürgerbegehren beziehungsweise Bürgerentscheid. 

    Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage.

    Jeder Gemeindebürger und jede -bürgerin kann über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beziehungsweise ein Bürgerbegehren beantragen.

    Das Bürgerbegehren muss bei der Gemeinde eingereicht werden und eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung enthalten sowie bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.

    Das Bürgerbegehren kann nur von Personen unterzeichnet werden, die am Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens Gemeindebürger sind. Für die Feststellung der Zahl der gültigen Unterschriften ist das von der Gemeinde zum Stand dieses Tages anzulegende Bürgerverzeichnis maßgebend.

    Die Anzahl der erforderlichen Unterschriften, das Quorum, ist gestaffelt. Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern von mindestens 10 Prozent unterschrieben werden. Bis zu 20.000 Einwohner mindestens 9 Prozent Unterschriften und so weiter.

    Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.

    Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens. (Quellen: Bayrerische Staatskanzlei, Bundeszentrale für politische Bildung)

    Diese Fragen stehen am Sonntag, 7. April 2024, in Gersthofen zur Abstimmung:

    Bürgerentscheid 1 (zum Bürgerbegehren) „Erhalt der Bahnhofstraße für den Straßenverkehr“: "Sind Sie dafür, dass die Bahnhofstraße im Zuge der Umsetzung „Grünes Herz“ für den motorisierten Individualverkehr erhalten bleibt und entgegen dem mehrheitlich gefassten Stadtratsbeschluss vom 4. Oktober 2023 nicht zwischen Kreuzung Schulstraße und Strasserkreuzung gesperrt wird?"

    Wesentlich komplizierter formuliert ist der Bürgerentscheid 2 (zum Ratsbegehren) „Grünes Herz: frei von motorisiertem Individualverkehr, aber mit Option der Durchfahrt durch die Bahnhofstraße bei verkehrlichen Ausnahmeerfordernissen und Verkehrsberuhigung für angrenzende Wohnbebauung“: "Sind Sie dafür, dass bei den Planungen für das Grüne Herz (Zentrumsplanung mit hoher Aufenthaltsqualität) das Planungsziel eines verkehrsfreien Teilabschnitts der Bahnhofstraße (kein motorisierter Individualverkehr zwischen Schulstraße und Strasserkreuzung) mit den Maßgaben weiterverfolgt wird,

    • dass dieser Teilabschnitt planerisch und baulich so gestaltet wird, dass er bei erheblichen und nicht nur kurzzeitigen verkehrlichen Ausnahmeerfordernissen (z.B. Verkehrsbehinderungen durch Langzeitbaustellen) kurzfristig verfügbar, aber zeitlich begrenzt auch für den motorisierten Individualverkehr genutzt werden kann,
    • dass in den angrenzenden Wohngebieten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchgeführt werden, welche die Entstehung von Ausweichverkehren verhindern sollen?

    Zudem gibt es eine Stichfrage: Falls beide Bürgerentscheide eine Mehrheit der Ja-Stimmen erhalten: Welcher Bürgerentscheid soll dann gelten? Das Abstimmungsergebnis ist zunächst für ein Jahr bindend.

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