Nur wenige Bauvorhaben zu Etagenwohnungen sind derzeit in der Marktgemeinde Diedorf geplant. Das aktuell größte könnte der Abriss und Neuaufbau der Alten Post in Biburg werden. Hier sollen 17 Wohnungen entstehen, plant der Bauträger. Doch es gibt ein gewichtiges Problem: In der Ortsmitte gibt es keinen Platz für die nötigen Parkplätze. Der zuständige Bauausschuss hat jedoch einen Vorschlag: Eine Tiefgarage in den tiefen Kellern des ehemaligen Gasthauses könnte die Lösung sein.
Viele Male schon hatte sich der Bauausschuss der Gemeinde mit dem Projekt befasst. Nun kam ein Tekturantrag zum geplanten Vorhaben vom Landratsamt zurück an die Verwaltung in Diedorf, mit der erneuten Frage, wie man zu dem Projekt stehe. Die Antragsteller wollen die Alte Post komplett abbrechen und neu aufbauen, dabei sollen 17 Wohnungen entstehen. Laut der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde müssen dafür 38 Stellplätze nachgewiesen werden. Doch auf dem Grundstück ist nur Platz für 28, auch bei der Verwendung von sogenannten Duplex-Parkplätzen, wo durch eine Hebevorrichtung auf einem Stellplatz zwei Autos untergebracht werden können.
Gemeinderäte wollen endlich eine Veränderung in dem Projekt sehen
"Ich sehe da keine Veränderung zum vorherigen Antrag", so Gemeinderätin Maria Abbt (WfD). Ihre Kollegin von den Grünen, Claudia Kargl, sieht vor allem die Doppelparker kritisch. Für Bürgermeister Peter Högg kommt eine Abweichung von der Stellplatzsatzung auch nicht infrage, da die Differenz einfach zu groß sei und es in Biburg keine Möglichkeit zur Ablöse gebe. Claudia Kargl wies auf die tiefen Kellergewölbe des bestehenden Gebäudes hin, die eventuell Raum für eine Tiefgarage böten. Eine andere Möglichkeit wäre, weniger Wohnungen zu planen, sodass auch weniger Stellplätze nötig würden, so Maria Abbt. Der Ausschuss lehnte das Vorhaben wiederum einstimmig ab.
Ebenso erging es einem Antrag, der sich mit einem Wohn- und Gewerbegebäude nur wenige Meter weiter in der Dorfstraße befasst. In dem Haus, in dem aktuell unter anderem eine Bäckereifiliale untergebracht ist, sollen nun zusätzlich drei Wohnungen entstehen. Laut Stellplatzsatzung wäre der gemeinsame Parkplatzbedarf elf Stück, doch die können ebenfalls auf dem Grundstück nicht nachgewiesen werden. Auch dafür gab es eine Ablehnung.