Biberbach muss sparen. Wie berichtet, hatte das Landratsamt nicht nur den Haushaltsplan der Gemeinde zurückgewiesen, sondern auch etwas angeordnet. Demnach muss der Bau des neuen Wasserhochbehälters vollständig durch Verbesserungsbeiträge erfolgen. Nun konnten die Bürger ihre Fragen dazu stellen. Klaus Spahn klärte die Anwesenden über die geplanten Verbesserungsbeiträge auf.
Spahn, Geschäftsführer und Rechtsanwalt der Firma Schneider und Zajontz erläuterte, dass der Beitragssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche nun 0,61 Euro beträgt. Für die Geschossfläche der bestehenden Gebäude liegt der Satz bei 4,39 Euro. Insgesamt belaufen sich die vorläufigen Verbesserungsbeiträge auf etwa 2,8 Millionen Euro, während die Herstellungsbeiträge bei 3,4 Millionen Euro liegen.
Ein zentrales Thema der Diskussion war die gleichzeitig errichtete Rohwasserleitung. Ein Bürger fragte, warum die Leitung vom Tiefbrunnen zum Hochbehälter und nicht zur Wasseraufbereitung führt. Bürgermeister Wolfgang Jarasch erklärte, dass es kostengünstiger sei, die Rohleitung gemeinsam mit der Stromleitung der Photovoltaikanlage zu verlegen. Eine Wasseraufbereitung am Hochbehälter ist jedoch für die Zukunft geplant.
Wann kriegen die Biberbacher Zahlen?
Ein weiterer Bürger erkundigte sich nach der Fehlberechnung der Fläche und ob die aktuellen Werte stabil bleiben würden. Spahn stellte klar, dass die Zahlen aus dem Jahr 2023 nicht mehr dem aktuellen Stand entsprächen. Die Beitragssätze könnten sich aufgrund des Wachstums der Gemeinde ändern.
Bürger, die nach Abschluss des Projekts im Jahr 2026 ein Grundstück erwerben, müssen ebenfalls mit Beiträgen rechnen. Diese werden dann neu kalkuliert. Eine besorgte Bürgerin bemerkte, dass die Kosten vor Projektabschluss möglicherweise steigen könnten. Jarasch bestätigte, dass dies möglich sei. Er hielt die derzeit vorliegenden Zahlen aber für zuverlässig. Eine endgültige Abrechnung werde erst nach Einholung aller Rechnungen erstellt.
Die Anwesenden waren auch an der Mehrwertsteuer interessiert. Spahn erläuterte, dass voraussichtlich die reguläre Umsatzsteuer von 19 Prozent auf die ermittelten Beiträge aufgeschlagen wird. Alle angegebenen Beträge sind Nettowerte. Diese Informationen sollten den Bürgern helfen, die Veränderung bei der Finanzierung besser zu verstehen und ihre Fragen zu klären. Danach bot sich die Möglichkeit, spezifischere Fragen zu stellen.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden