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Nach monatelangem Hickhack um Baurecht in Affaltern: Biberbach lenkt ein
![Um dieses Grundstück in Affaltern geht es. Um dieses Grundstück in Affaltern geht es.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Der Fall eines Paares, dem mangels Bauerlaubnis der Traum vom eigenen Haus zum Verhängnis zu werden drohte, hatte für großes Aufsehen gesorgt. Jetzt macht die Gemeinde den Weg frei.
Julia Fahrmeier und Christian Thiel war die Erleichterung am Mittwoch anzuhören. Das Paar aus Aystetten hatte bereits den drohenden Ruin vor Augen, doch nun darf es nach Monate langem Stillstand wieder darauf hoffen, dass der Traum vom eigenen Häuschen in Affaltern (Gemeinde Biberbach) rasch Wirklichkeit wird.
Ein Bericht unserer Redaktion über den Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt, weitere Medien schalteten sich ein. Ob es diese Berichte waren, ob es die Protestbriefe von Freunden und Bekannten waren oder die drohende Klage, Fahrmeier und Thiel wissen es nicht. Sie vermuten nur: "Die Luft für den Bürgermeister ist ganz schön dünn geworden."
Bürgermeister verkündet Kehrtwende
Fest steht jedenfalls: Am Dienstagabend verkündete Biberbachs Bürgermeister Wolfgang Jarasch eine Kehrtwende, die der Gemeinderat im Anschluss absegnete. Nun gilt: Die Kuh ist vom Eis und insgesamt vier Häuslebauer können darauf hoffen, dass auf dem Areal eines Bauernhofs nun rasch etwas vorwärts geht. Vor wenigen Wochen hatte das noch anders geklungen. Da beharrte der Gemeinderat auf seiner harten Haltung, sah sich im Recht.
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Neue Umstände würden die Aufhebung der Veränderungssperre im Areal "Westlicher Ortsrand Affaltern/Am Leiseweiherbach" zulassen, so Bürgermeister Wolfgang Jarasch in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates Biberbach am Dienstagabend. Man könne die gemeindlichen Pläne zur Bauleitplanung aufgeben, obwohl er diese grundsätzlich immer noch als sinnvoll zur Überplanung des gesamten Areals ansehe. Die Planungen seien allerdings für die Gemeinde sehr aufwendig. Darauf könne nach neuer Sachlage verzichtet werden.
Traum vom Hausbau drohte zu platzen
Die in der Vergangenheit unübersichtlichen Besitzverhältnisse seien nicht zuletzt der Grund für die erlassene Veränderungssperre gewesen. Nun seien alle Eigentümer im Rathaus vorstellig geworden. Grunddienstbarkeiten für die Erschließung seien vorhanden, die Kosten der Erschließung übernehme der Immobilienunternehmer Konrad Schamberger, der die Grundstücke an die heutigen Eigentümer veräußert hatte. Das war in den Kaufverträgen auch so festgelegt gewesen.
Auf Antrag von Reinhard Stuhler (Grüne) wurde Schamberger während der Debatte gehört. "Ich baue den Kanal, alles ist bereit." Er warte nur noch auf die Höhenangaben zum bestehenden Kanal, die benötige er von der Gemeinde. Er habe im Vorfeld bereits schriftlich die Kostenübernahme für Planung und Bau zugesichert. Ein städtebaulicher Vertrag sei vorbereitet. Insgesamt seien vier Einfamilienhäuser mit jeweils rund 130 Quadratmetern Wohnfläche geplant.
Durch die Umstände der Erschließung durch den Immobilienverkäufer seien die vier Bauplätze als ein Grundstück zu betrachten, so die Einschätzung von Jürgen Scharrer (Grüne). Ein Erschließungsplan liege vor, die Berechnung der Durchflussmengen sei schnell gemacht; solange sich die geplanten Häuser in die Umgebung einfügen, sei doch alles in Ordnung.
Worauf die Häuslebauer in Biberbach hoffen
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung auf Aufhebung der Veränderungssperre und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan zu. Die entsprechende Satzung werde der Gemeinderat in der nächsten Sitzung beschließen. Anschließend würde das Erschließungsangebot geprüft und im Gemeinderat behandelt. Es dürften durch die Erschließung weder Nachteile für die Unterlieger entstehen noch Kosten für die Gemeinde anfallen, so Jarasch.
Julia Fahrmeier und Christian Thiel hoffen nun darauf, dass die Bauarbeiten für ihr Fertighaus zügig voran gehen. "Wenn alles gut geht, wollen wir in einem Jahr drin sein." Zunächst muss eine alte Scheune weg. Das Abbruchunternehmen soll schon verständigt sein.
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