Mit dem Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht will sich die Gemeinde Altenmünster die Möglichkeit zum Erwerb des Pfarrhofes in Zusamzell offenhalten. Damit wird für die Gemeinde lediglich ein Vorkaufsrechtstatbestand begründet. Ob dann im konkreten Einzelfall die Ausübung des Vorkaufsrechts in Betracht kommt, ist erst im Verkaufsfall zu prüfen. Ausschlaggebend für diesen Beschluss ist ein möglicher Verkauf des derzeit im Eigentum des Katholischen Pfründestiftungsverbundes St. Ulrich in Augsburg stehenden Gebäudes.
Altenmünster
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