Wie viele andere Kommunen musste sich nun auch der Gemeinderat in Altenmünster mit der Neufestsetzung der Grundsteuer ab dem kommenden Jahr auseinandersetzen - wie alle anderen Kommunen auch. Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig erklärt. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Zukünftig berechnet sich die Grundsteuer nicht mehr nach den Einheitswerten, sondern nach neuen Kriterien, die vor allem Grundstücksflächen und Gebäudegröße berücksichtigen.
Altenmünster
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