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Altenmünster: Altenmünster senkt die Hebesätze der Grundsteuer drastisch

Altenmünster

Altenmünster senkt die Hebesätze der Grundsteuer drastisch

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    Einen großen Sprung nach unten macht Altenmünster beim Hebesatz für die Grundsteuer (B) für bebaute und unbebaute Grundstücke.
    Einen großen Sprung nach unten macht Altenmünster beim Hebesatz für die Grundsteuer (B) für bebaute und unbebaute Grundstücke. Foto: Josef Thiergärtner

    Wie viele andere Kommunen musste sich nun auch der Gemeinderat in Altenmünster mit der Neufestsetzung der Grundsteuer ab dem kommenden Jahr auseinandersetzen - wie alle anderen Kommunen auch. Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig erklärt. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Zukünftig berechnet sich die Grundsteuer nicht mehr nach den Einheitswerten, sondern nach neuen Kriterien, die vor allem Grundstücksflächen und Gebäudegröße berücksichtigen.

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