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Ärger mit Plakaten in Altenmünster
![Eigentlich ist genau geregelt, wer wann und wo in Altenmünster plakatieren darf. Doch nicht alle halten sich daran. Eigentlich ist genau geregelt, wer wann und wo in Altenmünster plakatieren darf. Doch nicht alle halten sich daran.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Eine neue Verordnung in Altenmünster wird nicht immer beachtet. Deshalb droht nun einigen ein Bußgeld.
Eigentlich ist seit gut einem halben Jahr genau geregelt, wer wann und wo in Altenmünster plakatieren darf. Doch nicht immer wird diese seit November 2023 geltende Plakatierungsverordnung beachtet, wie Bürgermeister Florian Mair dem Gemeinderat berichtete. „Zuletzt wurde insbesondere für das Günzburger Frühlingsfest eine Vielzahl an Werbeträgern aufgestellt – leider allesamt an Örtlichkeiten, die aufgrund der Plakatierungsverordnung hierfür nicht zugelassen sind“, monierte Mair. Er ärgere sich besonderes darüber, weil eine Verwaltungsmitarbeiterin alle Antragsteller sehr ausführlich über die geltenden Regeln informiere, und versicherte dem Gemeinderat, alle Fälle unzulässiger Plakatierung aufzugreifen. Unerlaubte Werbeträger müssen dann entfernt oder umgestellt werden. Falls das nicht geschieht, erlässt die Gemeinde einen Bußgeldbescheid. (hwe)
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