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Abkochgebot in Baiershofen gilt seit Donnerstag
![In Teilen Altenmünsters muss das Wasser abgekocht werden. In Teilen Altenmünsters muss das Wasser abgekocht werden.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
In Neumünster muss das Trinkwasser bereits seit 8. Juni abgekocht werden. Jetzt sind noch weitere Bereiche von Altenmünster von der Anordnung betroffen.
Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg hat am Donnerstag ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Unterschöneberg ausgesprochen. Grund dafür sind mikrobiologische Beeinträchtigungen des Trinkwassers. Laut Gesundheitsamt wurden hier Grenzwerte der Trinkwasserversorgung überschritten.
Von einer Abkochanordnung betroffen sind neben den Altenmünsterer Ortsteilen Baiershofen, Neumünster, Unterschöneberg und Violau auch die Straßen „Am Steinriesel“, „Mönchsfeld“, „Zum Nonnengraben“ sowie die „Eichholzstraße 2, 2a, 4, 4a, 5 und 9“ in Altenmünster. Nur in Neumünster muss das Wasser bereits seit 8. Juni abgekocht werden. Die Anordnung gilt, bis das Gesundheitsamt sie wieder aufhebt. Über die voraussichtliche Dauer der Maßnahme kann aktuell noch keine Prognose getroffen werden.
Abkochgebot in Altenmünster: Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden
Zur wirksamen Desinfektion wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern der oben genannten Bereiche empfohlen, das Leitungswasser einmal sprudelnd aufzukochen und es vor dessen Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen. Stets abgekocht werden sollte das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Das Leitungswasser kann in Kombination mit Seife weiterhin zum Händewaschen und zur Körperpflege verwendet werden, sollte jedoch nicht in offene Wunden gelangen. Für das Zähneputzen sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden. (AZ)
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