In Steinekirch lag der Stein des Anstoßes. Oder besser gesagt, die Dorfstraße, die von den Anwohnern regelmäßig gereinigt werden muss. Wenn dort kleine Steine oder anderer Unrat mitten auf der Straße liegen, müssen die Anwohner selbst für die Reinigung sorgen. Das war schon bei der Bürgerversammlung ein Thema. Nun soll daran etwas geändert werden.
Derzeit fällt die Dorfstraße in Steinekirch noch unter die Regelung für Straßen mit weniger als 5000 Autos am Tag. Inzwischen sind hier aber längst mehr als 5000 Autos unterwegs. Deshalb kann nicht mehr verlangt werden, dass Anwohner die Straße bis zur Fahrbahnmitte reinigen. Da waren sich Verwaltung und Marktgemeinderat einig.
Straßenreinigung: Straßen in Zusmarshausen werden neu eingeteilt
Zum Jahreswechsel tritt in Zusmarshausen jetzt eine modernisierte Fassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen in Kraft. Sie ist an das Muster des Bayerischen Gemeindetags von 2017 angepasst. Nun werden die Straßen in die drei Kategorien A, B und C geteilt.
Wer an einer Straße der Kategorie A wohnt, muss Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Grünstreifen und von der Fahrbahn getrennte Parkstreifen reinigen (Steinekirch: Dorfstraße, Zusmarshausen: Augsburger Straße, Marktplatz, Schloßplatz, Schloßstraße, Wertinger Straße). Anwohner von Straßen der Kategorie B reinigen dieselben Flächen und zusätzlich die Fahrbahnränder (Gabelbach: Godelstraße, Im Unterdorf, Gabelbachergreut: Leonhardstraße, Streitheim: Weldener Straße, Wörleschwang: Obere Hauptstraße, Vogelbergstraße, Wollbach: Gollenhoferstraße, Sechsbuchenstraße, Zusmarshauser Straße, Zusmarshausen: Ulmer Straße). Wer an einer Straße der Kategorie C wohnt, muss zudem die Straße bis zur Fahrbahnmitte reinigen. Dazu gehören laut Gemeindeverwaltung alle übrigen Straßen, die in den Gruppen A und B nicht genannt waren.
Bislang hatte es nur zwei Kategorien gegeben. Die Bewohner der Dorfstraße in Steinekirch rutschen nun mit der Neuerung in die Gruppe A. Ihre Straße gehört nicht mehr zu den verkehrlich untergeordneten, wodurch eine Reinigung bis zur Fahrbahnmitte von den Anwohnern nicht mehr erledigt werden muss.
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