Das Geschwisterpaar Sandra und Martin hat einen schweren Gang vor sich. Die beiden suchen einen Notar auf, der sie beim Verkauf ihres Elternhauses unterstützen soll. Der Grund: Die Pflegekosten für den Vater können nicht anderweitig bezahlt werden. Im Gespräch mit dem Notar zeigt sich jedoch: Es liegt keine Vorsorgevollmacht vor, die regelt, dass Sandra und Martin die Immobilie verkaufen dürfen. Möglich ist der Verkauf dennoch, „aber das kostet Zeit und Geld, vor allen in Form von Gerichtsgebühren“, erklärt Notar Joachim Mödl aus Zusmarshausen.
Zusmarshausen