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Zusmarshausen: Katze bei Zusmarshausen erschossen: PETA erstattet Anzeige gegen Jägerin

Zusmarshausen

Katze bei Zusmarshausen erschossen: PETA erstattet Anzeige gegen Jägerin

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    Verstörende Bilder: Mit einer Pistole schießt eine Frau auf die Katze. Das ist in dem Video zu sehen.
    Verstörende Bilder: Mit einer Pistole schießt eine Frau auf die Katze. Das ist in dem Video zu sehen. Foto: Soko Tierschutz

    Empört und erschüttert reagierten Tierfreunde aber auch Jagdgenossen auf die Nachricht einer erschossenen Katze bei Zusmarshausen. Vor einigen Tagen tauchte ein Video auf, das zeigt wie eine Jägerin in einem Waldstück bei eine Katze tötet, die in einer Lebendfalle sitzt. Immer wieder schoss sie auf das Tier ein. Nun erstattet die Tierschutzorganistation PETA Anzeige gegen die Jägerin und fordert den sofortigen Entzug ihrer Jagderlaubnis.

    Die Organisation geht davon aus, dass die Jägerin gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Die Anzeige von PETA richtet sich gegen die Jägerin und einen weiteren Jäger, der in dem Video zu sehen ist. Veröffentlicht hatte es die Gruppe "Soko Tierschutz", die bereits vor einigen Tagen ebenfalls Anzeige erstattete. PETA fordert die Stadt Augsburg auf, der Täterin unverzüglich die Jagderlaubnis sowie die Waffenbesitzkarte zu entziehen. Zudem plädiert die Tierrechtsorganisation für ein bundesweites Verbot von sogenannten Haustiertötungen.

    Jägerin erschießt Katze bei Zusmarshausen: Tierschützer sind entsetzt

    „Es ist beängstigend, zu sehen, wie gefühlskalt die Frau agierte. Viele Jäger sind offenbar derart abgestumpft, dass sie nicht davor zurückschrecken, ein fühlendes Lebewesen so furchtbar leiden zu lassen“, sagt Edmund Haferbeck, Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA. Da die Katze ein Halsband trug und somit einem Halter zuzuordnen war, hätte sie nicht getötet werden dürfen. Die Anzahl der in Deutschland getöteten Katzen schätzt PETA eigenen Berechnungen zufolge auf 200.000 Tiere pro Jahr.

    Ein Screenshot aus dem Video, das der Verein Soko Tierschutz auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hat. Zu sehen ist eine getötete Katze.
    Ein Screenshot aus dem Video, das der Verein Soko Tierschutz auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hat. Zu sehen ist eine getötete Katze. Foto: Soko Tierschutz

    Gerhard Wurm von der Jagd- und Naturschule Wertachtal erklärte im Gespräch mit unserer Redaktion, dass es rein rechtlich erlaubt sei, freilaufende Katzen zu erschießen, wenn sie sich mindestens 300 Meter außerhalb eines bewohnten Gebiets aufhalten. Es könne aber nicht sein, dass ein Jäger drei Schüsse brauche, um eine in der Falle sitzende Katze zu erlegen. Das Tierschutzgesetz besage ganz klar, dass einem Lebewesen nicht unnötig Schmerzen und Leiden zugefügt werden darf.

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