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Zusmarshausen: Jägerin erschießt Katze: Fall liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft

Zusmarshausen

Jägerin erschießt Katze: Fall liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft

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    Immer noch sorgt die Tötung einer Hauskatze in einer Lebendfalle für große Empörung.
    Immer noch sorgt die Tötung einer Hauskatze in einer Lebendfalle für große Empörung. Foto: Soko Tierschutz (Archivfoto)

    Immer noch sorgt die Tötung einer Hauskatze in einer Lebendfalle für große Empörung. Wie berichtet hatte eine Jägerin im vergangenen Jahr kurz nach den Feiertagen in einem Waldstück bei Zusmarshausen mit einer Pistole das Tier erschossen. Doch erst der dritte Schuss erlöste die Katze. Ein Video der Organisation Soko Tierschutz hatte den Vorfall aufgedeckt. Schnell wurden Rufe laut, der Jägerin sofort den Jagdschein zu entziehen. Für diese Maßnahme ist jedoch zunächst eine juristische Überprüfung des Vorfalls erforderlich. Auf Nachfrage unserer Zeitung haben die Behörden nun Auskunft zum aktuellen Stand der Dinge gegeben.

    "Die polizeilichen Ermittlungen hierzu sind abgeschlossen, und die Ermittlungsakte wurde mittlerweile an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung übersandt", sagt Polizeihauptkommissar Siegfried Hartmann von der Pressestelle des Präsidiums. Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai bestätigt den Eingang der bisherigen Ergebnisse. "Als Nächstes wird nun eine fachbehördliche Stellungnahme angefordert", erklärt Nickolai. Erst dann komme es zu einer abschließenden Überprüfung. Je nach Ergebnis könnte der Jagdschein dann von der ausstellenden Behörde, also beispielsweise dem Landratsamt, eingezogen werden. Eine beratende Funktion hat bei der Überprüfung aber auch der Bayerische Jagdverband. Und hier findet Präsident Ernst Weidenbusch deutliche Worte.

    Getötete Katze: Nicht tierschutzkonform, nicht waidgerecht und

    Weidenbusch: "Die Grundlage für unsere Jagd ist die Achtung vor der Schöpfung. Das, was in den Videos über die Tötung der Hauskatze zu sehen ist, ist nicht tierschutzkonform, nicht waidgerecht und deshalb für uns nicht hinnehmbar", heißt es in einer offiziellen Stellungnahme auf der Homepage des BJV. Zwar dürfen Jäger nach dem Jagdrecht wildernde Katzen töten, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. Für die weidmännisch jagenden Jäger gelte jedoch das ungeschriebene Gebot, kein Tier zu erlegen, das einen Namen tragen könnte. "Das wird auch so in der Jägerausbildung gelehrt", betont Weidenbusch. "Wir lernen unseren Jagdschülern, versehentlich gefangene Katzen grundsätzlich in ein Tierheim zu verbringen, wenn der Besitzer nicht bekannt ist."

    Ein Video der Organisation Soko Tierschutz hatte den Vorfall aufgedeckt.
    Ein Video der Organisation Soko Tierschutz hatte den Vorfall aufgedeckt. Foto: Soko Tierschutz (Screenshot)

    Der BJV hat jetzt den sogenannten Jägerausschuss von Schwaben gebeten, den Vorfall genau zu untersuchen. Doch welche Möglichkeiten hat dieser Ausschuss, um ein mögliches Vergehen zu ahnden? Um was für ein Organ handelt es sich bei dem

    Jägerausschüsse prüfen mögliche Verstöße von Jagdscheininhabern

    "Nach dem Jagdrecht sind Jägerausschüsse eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, mögliche Verstöße von Jagdscheininhabern gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit zu prüfen", sagt Thomas Kreuzer, CSU-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Ausschusses. Unter Waidgerechtigkeit verstehe man die geschriebenen und ungeschriebenen Normen und Regeln, nach denen verantwortungsvolle Jäger handeln sollen, gerade auch zum Schutz der Natur und um den Tieren unnötiges Leid zu ersparen. "Die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung der Jägerausschüsse besteht hier vor allem darin, in solchen Fällen bei der Jagdbehörde die Versagung oder den Entzug des Jagdscheines zu beantragen", so Kreuzer. Für die Verhängung von Strafen oder Bußgeldern bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz seien dagegen die Gerichte und die Verwaltungsbehörden zuständig. Und wie beurteilt der Jägerausschuss den aktuellen Fall?

    Thomas Kreuzer: "Meine Kollegen und ich haben den aktuellen Fall – wie der BJV insgesamt – bisher natürlich mit großer Aufmerksamkeit und auch Besorgnis verfolgt." Um den Fall abschließend zu beurteilen, hätte sich der Jägerausschuss an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft sowie an die zuständige Untere Jagdbehörde gewandt und deren Ermittlungsergebnisse angefordert, um den Sachverhalt und die Hintergründe möglichst objektiv bewerten zu können. "Erst auf dieser Grundlage werden wir dann entscheiden", sagt Kreuzer.

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