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Zusmarshausen: Betrüger wollten Rentnerin in Zusmarshausen um 25.000 Euro bringen

Zusmarshausen

Betrüger wollten Rentnerin in Zusmarshausen um 25.000 Euro bringen

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    Die Polizei meldet auch bei uns im Landkreis Dillingen immer mehr Fälle, bei denen Trickbetrüger versuchen, Senioren am Telefon um viel Geld zu betrügen. Vor allem Senioren sind häufige Opfer.
    Die Polizei meldet auch bei uns im Landkreis Dillingen immer mehr Fälle, bei denen Trickbetrüger versuchen, Senioren am Telefon um viel Geld zu betrügen. Vor allem Senioren sind häufige Opfer. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Im Juni 2019 klingelt das Telefon einer 88-Jährigen in Zusmarshausen. Der Anrufer behauptet, Polizist zu sein, und warnt die Rentnerin, dass ihr Erspartes auf der Bank nicht sicher sei. Die Frau hebt 25 000 Euro von ihrem Bankkonto ab, um sie dem Anrufer zu übergeben, damit er sie sicher verwahren kann. So wäre sie fast um ihre Ersparnisse gebracht worden.

    Der 26-Jährige, der das Geld abholen sollte, musste sich am Donnerstag vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Staatsanwältin Johanna Thumser legte ihm zur Last, Teil einer internationalen Betrügerbande zu sein.

    Betrüger gaben sich in Zusmarshausen als Polizeibeamte aus

    Vier Täter sollen sich zusammengeschlossen haben, um gewerbsmäßig zu betrügen. Laut Anklageschrift betrieben sie ein Callcenter in der Türkei, von dem aus sie ihre Opfer kontaktierten. Ihre Masche bestand darin, ihre Opfer anzurufen und sich als Polizeibeamte auszugeben. Auf der Bank sei das Geld der Opfer bedroht und nur mangelhaft versichert. Der angebliche „Polizeibeamte“, bot den Opfern aber an, das Geld sicher zu verwahren. Im Fall der Zusmarshauserin ließ sich die 88-Jährige überreden, 25 000 Euro von ihrem Sparkassenkonto abzuheben. Zuvorkommenderweise hatten die Betrüger ihr sogar ein Taxi gerufen, das sie zur Bank bringen sollte.

    Das sind die vier häufigsten Maschen der Trickbetrüger

    Betrüger geben sich als Enkel oder andere Verwandte aus und gaukeln Senioren am Telefon eine Notlage vor. Sie bitten dann um finanzielle Hilfe - oft machen sich die Senioren im Anschluss auf den Weg zur Bank, um das Geld abzuheben. Oft kommt dann ein Strohmann direkt zu den Senioren nach Hause, um das Geld abzuholen. Es gibt auch Fälle, bei denen teilweise hohe Summen über Onlinedienste verschickt werden.

    Sie geben sich als seriöse Händler aus, die angeblich alte Möbel, Bilder oder Bücher sammeln: Unter einem Vorwand schleichen sich Betrüger in fremde Wohnungen ein. Die Unbekannten verwickeln ihre Opfer in ein Gespräch, das vor allem eines soll: ablenken. Denn während ein Täter spricht, versucht ein anderer unbemerkt an Wertsachen zu kommen. Im vergangenen Jahr brachte ein Mann eine Rentnerin in Gersthofen dazu, mehrere Verträge zu unterschreiben. Es handelte sich aber nicht um Kaufverträge, sondern um Vollmachten. Mit denen schloss der Mann dann im Namen der Frau Kredite ab und kassierte eine Provision.

    Das Telefon klingelt, auf dem Display steht die 110: Der Mann am anderen Ende der Leitung gibt sich als Polizeibeamter aus. Er berichtet von einem Einbruch in der Gegend und erkundigt sich beiläufig, ob Wertsachen in der Wohnung seien. Die müssten in Sicherheit gebracht werden - das erledigt dann ein falscher Beamter, der vor der Haustür steht.

    "Ich muss mal zur Wasserleitung, zur Heizung, zum Stromkasten, die Telefonleitung überprüfen, Rauchmelderkontrolle." Mit diesen Worten stehen Männer als Handwerker gekleidet ebenfalls immer wieder vor der Haustür und bitten um Zugang ins Wohnungsinnere.

    1. Haben Sie keine Sicherheitskette, Tür zulassen, durch Spion schauen. Reden Sie durch die geschlossene Tür.

    2. Seien Sie bei Haustürgeschäften grundsätzlich skeptisch und aufmerksam.

    3. Geben Sie keine Auskunft am Telefon.

    4. Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung. Rufen Sie im Zweifelsfall die Polizei.

    5. Leisten Sie keine Vorkasse.

    Die Bankangestellten erkannten die Masche allerdings sofort und riefen die Polizei, die beim Rest des Betrugs dabei war. Nachdem die Rentnerin das Geld geholt hatte und wieder zu Hause angekommen war, wurde ihr vom Anrufer mitgeteilt, dass es sich um Falschgeld handle. Dieses müsse beschlagnahmt werden. Die 88-Jährige wurde angewiesen, das Geld in einem Umschlag vor ihre Haustür zu legen. Die Rolle des Angeklagten war es, das Geld einzusammeln. 3000 Euro Anteil sollte er dafür bekommen. Die Polizei lauerte ihm in der Wohnung des Opfers auf und nahm ihn fest.

    Trickbetrug in Zusmarshausen: So lief die Gerichtsverhandlung

    Nach der Verlesung der Anklageschrift erbat sich Verteidiger Felix Dimpfl erst mal ein privates Rechtsgespräch mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft. Richterin Susanne Scheiwiller gab danach den Inhalt zu Protokoll: Dimpfl wollte erreichen, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Strafe im Bewährungsrahmen plädieren würde, wenn der Angeklagte ein Geständnis ablegte, maximal zwei Jahre also. Eine formelle Einigung erzielte Dimpfl nicht, aber der Angeklagte legte trotzdem ein Geständnis ab.

    Dimpfl verlas eine Erklärung, in der der Angeklagte der Staatsanwaltschaft in allen Punkten zustimmte. Richterin Scheiwiller verzichtete in der Folge auf Zeugen. Der Rest des Verfahrens drehte sich darum, wie tief der Angeklagte in die Bandenstruktur involviert war. Staatsanwältin Thumser vertrat die Meinung, dass der Angeklagte von der Bandenstruktur gewusst habe und der Staatsanwaltschaft wichtige Informationen vorenthielt. Dimpfl verwies auf Telefonprotokolle, aus denen hervorging, dass der Angeklagte erst vor Kurzem zur Gruppe gestoßen war. Er sollte die Tat in Zusmarshausen begehen, um das Vertrauen der Bande zu gewinnen. Wie Richterin Scheiwiller aus der Prozessakte vorlas, war der Angeklagte zur Bande gestoßen, weil er ein angebliches Bandenmitglied während eines Aufenthalts im türkischen Bodrum kennengelernt und sich in die junge Frau verliebt hatte.

    Ein Jahr und sechs Monate Haft für Trickbetrüger

    Richterin Scheiwiller folgte Dimpfls Argumentation. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, von denen er vier bereits in U-Haft abgesessen hat. Richterin Scheiwiller kam damit der Forderung der Verteidigung nach. Sie begründete die Entscheidung mit seinem Geständnis und der Tatsache, dass er nicht die treibende Kraft der Tat gewesen sei. Die Strafe wurde mit einer Bewährungszeit von drei Jahren ausgesprochen. Zusätzlich muss der Angeklagte noch 1500 Euro an das Fritz-Felsenstein-Haus in Königsbrunn, eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung, zahlen.

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