Wenn der Chef den Lohn prellt: Im Landkreis Augsburg bekommen nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das verantwortliche Hauptzollamt Augsburg in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 84 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne ein. Im Hotel- und Gaststättengewerbe wurden die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 15-mal fündig.
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